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Gericht schickt Kopf der Schalker „Hugos“ ins Gefängnis

Gericht schickt Kopf der Schalker „Hugos“ ins Gefängnis

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Schalke vs. Frankfurt Foto: Sebastian Konopka
Bewährung gab es nicht mehr. Das Gericht schickte den Kopf der Schalker Ultra-Gruppe „Hugos“ ins Gefängnis. Er hatte in der Arena Fackeln gezündet.

Essen. 

Der Kopf der Schalker Ultras, ein 24 Jahre alter Student aus Gelsenkirchen, muss wegen einer Pyro-Aktion in der Arena für eineinhalb Jahre ins Gefängnis.

„Mit Bedenken“ hatte ihm das Amtsgericht in Buer im Sommer 2014 die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Diese Bedenken hatte das Landgericht Essen nicht und kassierte die Bewährung auf Berufung der Staatsanwaltschaft.

Richter Marcus Dörlemann sprach die Gefährlichkeit der Aktion mit zwölf brennenden Seenotrettungsfackeln an: „Das war völlig unkontrollierbar, Kinder waren im Block. Aber das war Ihnen egal.“ Acht Menschen im Block wurden verletzt, einige stationär im Krankenhaus behandelt.

Die Ultra-Gruppe „Hugos“ hatte am 24. November 2012 im Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt mit der Aktion gegen kurz zuvor verhängte Stadionverbote in Dortmund protestieren wollen. Spruchbänder aus Tapetenrollen machten den Standpunkt klar: „Ohne Straftat ausgesperrt – irgendwas läuft hier verkehrt“. Oder: „Hugos sind nicht auszulöschen“.

Masken aufgesetzt

Doch bei dieser Meinungsäußerung wollten die „Fans“ es nicht belassen. Sie verbargen sich unter einer Plane, setzten Masken auf und zündeten die Fackeln an. Keine gute Idee: Sie entwickeln eine Hitze von bis zu 2000 Grad, giftiger Qualm füllt für einige Zeit die Ränge. Noch heute, zweieinhalb Jahre nach der Tat, haben Zeugen Probleme, über die Minuten in den Rauchschwaden zu reden.

Verantwortlich dafür ist aus Sicht der Justiz der 24-Jährige. Am Amtsgericht räumte er in erster Instanz ein, dass er die Aktion als Kopf der Gruppe durchaus hätte verhindern können. Zwar sei er an der Planung nicht beteiligt gewesen, er sei aber zwei Stunden vor dem Spiel eingeweiht worden und hätte das stoppen können.

„Er marschierte in vorderster Front“, ordnete Richter Dörlemann die Haltung des Angeklagten ein. Videos, die sich die Prozessbeteiligten im Saal anschauten, lieferten dafür einen überzeugenden Beleg.

Die Videos zeigten auch, wie brandgefährlich die Aktion war. Der Qualm, das hell lodernde Feuer – und auch der Ultra, der eine Fackel ständig gegen das Werbebanner des Sponsors Veltins schüttelte, bis dieses auch noch Feuer fing.

Vorstrafen seit dem 16. Lebensjahr

Auf Bewährung und eine mildere Strafe hatte der Angeklagte gesetzt, der ebenfalls Berufung eingelegt hatte. Doch dafür sah die XI. Essener Strafkammer gar keine Chance. Zahlreiche Vorstrafen, fast alle in Zusammenhang mit Schalke, sprachen gegen Milde.

Obwohl er seit dem 16. Lebensjahr immer wieder auffiel, hatte er bislang noch nicht in Haft gesessen. Zuletzt hatte ihn das Amtsgericht Nürnberg zu einem Jahr Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt, weil er zwei Männern am U-Bahnhof die Faust ins Gesicht geschlagen hatte.

Richter Dörlemann sprach die Vorstrafen an: „Das Nürnberger Urteil war wenige Monate vor der Aktion mit den Fackeln. Es hat ihn nicht beeindruckt.“ Schon in Nürnberg hatte der Angeklagte beteuert, sich von den Ultras gelöst zu haben. Es stimmte nicht.

Deshalb schenkte die Kammer den neuen Beteuerung, den Kontakt zu den Ultras abgebrochen zu haben, wenig Glauben. Dazu passte aus Sicht des Gerichtes das letzte Wort des Angeklagten. Da hatte er darüber geklagt, wie schwer es sei, sich von den Ultras zu lösen: „Es ist nicht so einfach, wie ich gedacht hatte.“