- Peter S. soll zehntausende Krebsmedikamente gepanscht haben
- Er soll sich der mehrfachen Körperverletzung und Betrugs schuldig gemacht haben
- Doch einige seiner Patienten sind mittlerweile gestorben
- Deshalb wird er trotzdem wegen Mordes angeklagt
Essen.
Peter S., der Apotheker der in 61.980 Fällen Krebsmedikamente gepanscht haben soll, steht seit Montag vor dem Landgericht Essen wegen Betrugs und versuchter Körperverletzung. Rund ein Dutzend Nebenkläger gibt es, allesamt Krebspatienten, die von Peter S. wirkungslose oder nur mit geringem Wirkstoff versetzte Medikamente bekommen haben sollen.
Viele der Patienten, die Medikamente aus der Alten Apotheke in Bottrop bekommen haben, sind mittlerweile verstorben. Doch warum wird Peter S. nicht des Mordes oder versuchten Mordes angeklagt?
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„Ob jemand länger gelebt hätte, wenn er reguläre Medikamente bekommen hätte, ist nicht nachzuweisen“, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Deswegen könne die Anklage „nur“ auf Betrug und Körperverletzung lauten.
Für die Opfer ist das ein Schlag ins Gesicht. Sie verstehen nicht, warum Zahlen wichtiger sind als Menschenleben.
Christiane Piontek, ein Opfer des Apothekers, ist erschüttert angesichts der Anklage. „Hinter jeder Zahl steht doch ein Mensch. Wieso zählt in Deutschland mehr das Geld als das Leben eines Menschen?“
„Vielleicht würden sie heute noch leben“
Sie ist eines der „Onko-Girls“, einer Truppe aus Bottrop, die sich bei der Chemotherapie kennengelernt hat.
Zu Beginn waren sie zehn Frauen. Mittlerweile sind fünf von ihnen tot. Allesamt haben Medikamente aus der Apotheke bezogen. Für Christiane Pointek besteht deswegen ein deutlicher Zusammenhang. „Vielleicht würden sie noch leben, wenn die richtige Medikamente bekommen hätten. Was für ein Mensch tut so etwas?“
Aykan Akyildiz ist Anwalt einer 51-Jährigen aus Bottrop. Auch sie hatte Medikamente aus der alten Apotheke bekommen. Ihr sei es immer schlechter gegangen, sie saß im Rollstuhl, konnte sich kaum noch bewegen.
Anwalt hat wenig Hoffnung wegen Antrag
„Nachdem sie die regulären Medikamente bekam, ging es ihr deutlich besser. Nun geht es ihr körperlich wieder viel besser, psychisch allerdings nicht. Sie würde den Prozess mental nicht durchstehen“, begründet Akyildiz die Abwesenheit seiner Mandantin.
Er ist einer der Anwälte, die einen Antrag auf Verweisung ans Schwurgericht gestellt haben. Denn seiner Meinung nach sollte Peter S. wegen versuchten Mordes oder Totschlags angeklagt werden.
Allerdings gibt er den Anträgen wenig Hoffnung. „Die Kammer hat das vorher alles geprüft und es wird einen Grund geben, warum wir uns vor der Wirtschaftsstrafkammer befinden und nicht vor dem Schwurgericht. Aber wir müssen natürlich trotzdem hoffen.“
Sagt Peter S. etwas zu den Vorwürfen?
Auch der Befangenheitsantrag, den der Berliner Anwalt Khubaib-Ali Mohammed gegen einen Schöffen vorgebracht hat, wird unter seinen Anwaltskollegen als zwecklos angesehen. Der Schöffe kenne den Apotheker, da er selbst eine Apotheke in Bottrop betrieben hatte. Das allerdings wusste der Richter, da er es den Anwälten selbst mitgeteilt hat.
Ob sich Peter S. zu den 800 Seiten Anklageschrift und den Vorwürfen äußert, ist nach wie vor unklar.
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