Frau setzt Hündin mit aufgeplatztem Tumor aus – diese hohe Strafe droht ihr jetzt
In Hamburg entdeckten Fußgänger eine ausgesetzte Hündin
Sie informierten den Hamburger Tierschutzverein
Das erwartet nun das Frauchen der Hündin
Hamburg.
Der Hamburger Tierschutzverein konnte eine Hundehalterin in einem grausamen Fall von Tierquälerei ermitteln. Der Frau droht eine empfindliches Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe. Ihre kranke Mischlingshündin wurde mit einem großen Tumor in einem Gebüsch in Hamburg gefunden.
Ein Fußgänger bemerkte die braun-schwarz gefärbte Hündin und verständigte die Tierschützer. Die Wucherung an der Bauchseite des Tieres war kindskopfgroß und aufgeplatzt. Die Tierschützer konnten die Hündin nicht mehr retten, so schlecht war ihr Zustand.
Freiheitsstrafe oder 25.000 Euro Bußgeld
Die Tierschützer haben die Hündin „von ihren Leiden und Schmerzen erlöst“, heißt es in der Mitteilung des Vereins. Mit dem aufgebrochenen Tumor konnte das Tier sich nicht mehr hinlegen oder stehen. Die Hündin muss schon länger als ein halbes Jahr unter erheblichen Schmerzen gelitten haben, schätzt der Tierarzt des Hamburger Tierschutzvereins.
Die Tierschützer sehen darin eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Alleine das Aussetzen des Tieres stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Vorsitzende hätte sich frühere Meldung gewünscht
Nach dem Auffinden der Hündin erstattete der Hamburger Tierschutzverein unverzüglich Strafanzeige gegen Unbekannt. „Wir sind froh über die vielen konkreten Hinweise aus der Bevölkerung“, so Sandra Gulla, die Vorsitzende des Hamburger Tierschutzvereins.
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Sie zeigte sich allerdings erschüttert darüber, dass sich vorher niemand an ihren Verein oder die Polizei wandte: „Hätte jemand frühzeitig Courage bewiesen und auf die schwer leidende Hündin aufmerksam gemacht, hätte man sie vielleicht retten, jedenfalls ihr unermessliches Leid ersparen können.“ (dahe)