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Hartz 4: Empfänger entsetzt – weil das Jobcenter ihm diese Aufgabe gab

Hartz 4: Empfänger entsetzt – weil das Jobcenter ihm diese Aufgabe gab

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52-Jähriger fühlt sich von Jobcenter gedemütigt Foto: imago/ Future Image

Malbilder ausmalen und Brücken aus Papier basteln: Machst du im Kindergarten oder in der Grundschule? Falsch gedacht!

Genau das sollte Ralf Stork (52), ein Hartz-4-Empfänger aus Hannover, machen. Und das bei einer Qualifizierungsmaßnahme seines örtlichen Jobcenters, wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtet.

Neben Ausmalbildern vom Weihnachtsmann erhielt Stork auch andere Arbeitsmaterialien auf Grundschulniveau.

Hartz-4-Empfänger fühlt sich gedemütigt

Der HAZ erzählt der 52-Jährige, dass er sowas das letzte Mal vor zehn Jahren mit seiner damals siebenjährigen Tochter gemacht habe.

Diese Maßnahme des Jobcenters Region Hannover wird Check-Up genannt. Sie soll entspannend wirken und die Feinmotorik fördern.

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Stork, der arbeiten will, aber aufgrund von körperlichen Beschwerden eingeschränkt ist, fühlt sich erniedrigt. Er meint, dass es sinnvollere Aufgaben für ihn gegeben hätte.

Jobcenter widerspricht Hartz-4-Empfänger

Auf Anfrage der HAZ teilte ein Sprecher des besagten Jobcenters mit, dass es sich um normale Maßnahmen handle.

Dass die Aufgaben an die Grundschulzeit erinnern, läge daran, dass auch die Aufgaben für Grundschüler die Konzentration und Motorik schulen sollen.

Das System Hartz IV steht schon länger auf dem Prüfstand, selbst die SPD will sich davon verabschieden und in Zukunft auf ein Bürgergeld setzen. Es soll eine Anlaufstelle für alle Leistungen geben.

SPD will Bürgergeld statt Hartz IV einführen

Ein Teil der Sanktionen für mangelnde Mitwirkung soll fallen. Junge Erwachsene sollen nicht mehr härter sanktioniert werden als ältere. Der Entzug der Wohnkosten soll nicht mehr möglich sein. Einfache und verständliche Verfahren sollen Bürgergeldempfänger zu Partnern statt Bittstellern machen. Höhere Regelsätze sind nicht vorgesehen, wohl aber mehr Geld für Einzelanschaffungen.

Wer zuvor Arbeitslosengeld bekommen hat, soll beim Übergang ins Bürgergeld zwei Jahre lang nicht gezwungen werden können, eine billigere Wohnung zu suchen. (lmd/dpa)