Weil sie Graffiti gesprüht haben, werden zwei Deutsche in Singapur mit Prügel bestraft. Das Urteil: Neun Monate Haft und drei Stockhiebe auf den nackten Hintern.
Singapur.
Zwei Männer aus Leipzig müssen sich in Singapur der Prügelstrafe unterziehen. Ein Richter verurteilte sie am Donnerstag wegen Vandalismus zu neun Monaten Haft und drei Stockschlägen. Die beiden waren im November in ein U-Bahn-Depot eingedrungen und hatten einen Waggon mit Graffiti besprüht. Die Strafe sei auch als Abschreckung für andere gedacht, sagte Richter Liew Thiam Leng. Verteidiger Christopher Bridges hatte auf fünf Monate Haft und drei Stockschläge plädiert. Ob er in Berufung geht, war zunächst offen.
Die 21 und 22 Jahre alten Männer zeigten vergeblich Reue: „Dies ist die dunkelste Episode in meinem Leben“, sagte der Ältere vor Gericht. „Ich ärgere wegen dieser dummen Tat über mich selbst.“ Der Jüngere meinte: „Ich verspreche, nie wieder so etwas zu tun. Ich muss mich nicht nur bei Ihnen, sondern auch bei meiner Familie entschuldigen, die ich so beschämt habe.“ Die Prügelstrafe wird mit einem Rohrstock auf den nackten Po vollstreckt.
Ins U-Bahn-Depot eingedrungen
Die beiden stellten die Angaben, die die Staatsanwaltschaft vortrug, nicht in Frage: sie waren am 7. und 8. November in das U-Bahn-Depot Bishan eingedrungen und hatten den Waggon besprüht. Der Richter sprach von einer vorsätzlichen Tat, weil sie den Tatort zunächst ausgespäht hatten.
Die beiden waren anschließend geflohen. Sie wurden zwei Wochen später in Malaysia festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Diese Zeit soll auf die Strafe anerkannt werden. Sie kämen demnach im August frei. Die beiden kamen laut Anklage aus Australien. Sie sollen dort gearbeitet haben.
Ihr Anwalt Christopher Bridges plädierte vor dem Richter auf Milde: „Seit ich die beiden das erste Mal gesprochen habe, habe ich einen deutlichen Wandel in ihnen gesehen: Ich glaube, sie bereuen (ihre Tat) zutiefst“, sagte er.
Die beiden waren in Handschellen in den Gerichtssaal geführt worden. Sie trugen weiße T-Shirts mit der Aufschrift „Gefangener“ auf dem Rücken. Vor dem Richter waren die zwölf Sprühdosen als Beweismaterial aufgestellt, die die Polizei in dem Depot gefunden hatte. (dpa)