- Die frühere österreichische Grünen-Politikerin Sigrid Maurer ist in Wien wegen übler Nachrede verurteilt worden
- Sie hatte Screenshots von beleidigenden Facebook-Nachrichten auf Twitter veröffentlicht und einen Mann beschuldigt
- Der stritt die Vorwürfe jedoch ab – und bekam Recht
Berlin/Wien.
Sigrid Maurer muss unter den derben Beleidigungen, die die frühere Politikerin bei Facebook über sich ergehen lassen musste, nun doppelt leiden. Nicht nur die Verbalattacken selbst haben sie getroffen – nun muss sie einem der möglichen Verfasser der Hassnachrichten auch noch Geld zahlen, weil sie wegen übler Nachrede verurteilt wurde.
Dieses üble Kapitel im Leben der 33-Jährigen begann im Mai. Maurer ging in der Nähe ihrer Wiener Wohnung an einem Craft-Beer-Laden vorbei. Später erhielt sie bei Facebook obszöne Nachrichten vom Account des Ladens.
Maurer wurde „dreckige kleine Bitch“ beleidigt
„Hallo, du bist heute bei mir beim Geschäft vorbeigegangen und hast meinen Schwanz angeguckt als wolltest du ihn essen“, lautete eine Nachricht laut ORF. Nach zwölf Minuten soll eine weitere Nachricht, in der Maurer als „dreckige kleine Bitch“ bezeichnet wurde, bei ihr eingegangen sein.
Maurer wollte den Verfasser der Nachrichten an den Pranger stellen und veröffentlichte Screenshots der Nachrichten bei Twitter. Den Besitzer des Biergeschäfts nannte sie dabei als Verfasser – eine Straftat, wie jetzt das Wiener Straflandesgericht urteilte.
Maurer muss nun mehrere Tausend Euro zahlen
Denn der Bierladenbesitzer hatte als Replik auf die Tweets geklagt – wegen übler Nachrede und Kreditschädigung. Für üble Nachrede muss Maurer nun 3000 Euro an die Staatskasse zahlen, weitere 4000 Euro gehen als Entschädigung für die „erlittene Unbill“ an den Kläger. Außerdem hat Maurer die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Begründung des Richters: Maurer habe nicht beweisen können, dass es auch wirklich der Besitzer war, der die Nachrichten vom Account des Ladens aus verfasst hat. Der Beschuldigte stritt ab, etwas mit den Nachrichten zu tun zu haben.
Der Richter räumte laut ORF sogar ein, er sei überzeugt, dass der Kläger gelogen habe. Dieser habe entweder seine eigene Tat verdecken wollen oder er wisse, wer es war, und wolle „denjenigen nicht reinreiten, aber bewiesen ist das nicht“, so der Richter.
Maurer hatte er zugute gehalten, dass sie sich geständig gezeigt hatte. Negativ bewertete der Richter, dass Maurer ausdrücklich mitteilte, dass es sich dabei nicht um ein reumütiges Geständnis gehandelt habe.
Internetnutzer sammeln Geld für mögliche Berufung
Maurer zeigte sich nach dem Urteil „sehr erschüttert“, wie sie beim ORF zitiert wird. Auch von vielen anderen Prominenten und Politikern in Österreich wird das Urteil kritisiert. „Eine rechtspolitische Sauerei“ sei das Urteil, sagte Medienanwalt Michael Pilz zur „Wiener Zeitung“.
Im Netz formiert sich unter dem Hashtag „#teamsiggi“ Unterstützung für Sigrid Maurer, deren Spitzname „Siggi“ lautet. Unter anderem gibt es einen Spendenaufruf, um Maurer bei den Kosten für die mögliche Berufung unter die Arme zu greifen. Rechtskrädftig ist das Urteil nämlich noch nicht.