Wer einen Gutschein der insolventen Baumarktkette Praktiker besitzt, kann diesen auch weiterhin einlösen. Nichtsdestotrotz sollten sich Kunden besser beeilen. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, entscheidet der Insolvenzverwalter über die Gültigkeit der Gutscheine.
Potsdam.
Gutscheine der insolventen Baumarktkette Praktiker sind weiterhin gültig. „Eine Insolvenz beendet ja
keine Verträge“, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale
Brandenburg in Potsdam. „Das heißt: Die Filialen müssen die Gutscheine auch
einlösen.“ Denn schließlich hätten Kunden dafür bereits Geld
gezahlt.
Insolvenzverfahren wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit
Kunden beeilen sich aber besser – denn wenn das
Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird, entscheidet der Insolvenzverwalter,
ob Gutscheine weiterhin gültig sind. „Theoretisch kann er auch entscheiden, dass
diese Forderungen dann nicht mehr erfüllt werden.“ Kunden gingen in diesem Fall
leer aus.
Die Baumarktkette Praktiker hat am Donnerstag wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren beantragt. Die Praktiker-Filialen sollen im Rahmen eines vorläufigen
Insolvenzverfahrens fortgeführt werden. (dpa)