Keine Kooperationsbereitschaft mit dem Jobcenter oder die Nichtannahme einer Arbeit führten in der Regel bei Hartz 4-Beziehenden zu Sanktionen. Dabei handelt es sich um Strafmaßnahmen, die das Jobcenter vollziehen kann, wenn Leistungsbeziehende sogenannte Pflichtverstöße begehen.
Zwar sind diese Sanktionen erst mal ausgesetzt – doch es kann auch beim neuen Bürgergeld immer noch zu Kürzungen der Zahlungen kommen.
Hartz 4: Das bringen Sanktionen wirklich
Die Sanktionen gegenüber Hartz 4-Empfängern sind umstritten, verfehlen laut einer Studie von Sanktionsfrei e.V. ohnehin ihre Wirkung. „Anstatt Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen, haben Kürzungen der Grundsicherung bei Verstößen gegen Auflagen der Jobcenter einen einschüchternden Effekt und können sogar Krankheiten verursachen.“
Die Sanktionen würden nach Meinung des Paritätischen Gesamtverbands, des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und von Sanktionsfrei e.V. „fast immer eine Kultur des Misstrauens verursachen.“ Durch die Corona-Pandemie wurden die Maßnahmen teilweise ausgesetzt – doch kehren sie mit dem geplanten Bürgergeld ab Januar 2023 zurück?
Die Nachfolge von Hartz 4, das neue Bürgergeld, ist bereits als Regierungsentwurf verabschiedet und soll nach Plänen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zum 1. Januar 2023 eingeführt werden – und einige Änderungen mit sich bringen.
Hartz 4 wird zu Bürgergeld – wann drohen Sanktionen?
„Das geplante Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung in dieser Gesellschaft“, heißt es von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Außerdem soll der aktuelle Hartz-4-Regelsatz von 449 Euro durch das Bürgergeld auf 502 Euro monatlich steigen.
Wie das BMAS mitteilt, soll die Basis der Zusammenarbeit von Arbeitssuchenden und Jobcentern Vertrauen sein. So sollen in den ersten sechs Monaten – der Vertrauenszeit – keine Leistungen gemindert werden. Diese Leistungsminderung würde normalerweise bei einer Pflichtverletzung greifen, diese werden beim Bürgergeld allerdings neu geregelt. Zu den Verletzungen zählt beispielsweise, wenn trotz Vereinbarung keine Bewerbungen geschrieben werden oder wenn ein Empfänger nicht zu Schulungen erscheint.
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Bei wiederholten Pflichtverletzungen nach der Vertrauenszeit wird eine Leistungsminderung von maximal 30 Prozent – 20 Prozent beim ersten Mal – des monatlichen Regelbedarfs angeordnet.
Doch auch während der sechsmonatigen Vertrauenszeit kann das Bürgergeld gekürzt werden – und zwar dann, wenn Termine im Jobcenter versäumt werden.