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Urteil zum Oktoberfest bringt die Stadt Essen in Nöte

Urteil zum Oktoberfest bringt die Stadt Essen in Nöte

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Foto: Stefan Arend/ FUNKE Foto Services
Die Stadt Essen kündigt an, sich für die Rettung der Großveranstaltungen einzusetzen. Fest steht, dass sich die Auflagen massiv verschärfen.

Essen-Rüttenscheid. 

Ein Oktoberfest ohne Blasmusik? Eine zeitlich deutlich verkürzte Gaudi? Ein komplettes Aus? Zwei Tage nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zum Rü-Oktoberfest weiß die Stadtverwaltung nicht, wie es weitergehen soll. Das Gericht hatte die Genehmigung des Fests nach einer Anwohnerklage – wie berichtet – für rechtswidrig erklärt und damit für großen Wirbel gesorgt. Ob Auflagen verschärft werden müssen, wisse man erst, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, meint Sprecherin Jeanette von Lanken. Die werde in den nächsten zwei Wochen erwartet. Bis dahin halte sich die Stadt eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht offen.

Klar sei nur, dass man alles tun werde, um die Großveranstaltungen auf dem Messeparkplatz hinter dem Girardethaus in Zukunft zu sichern, so von Lanken. Auch Thomas Kufen (CDU) und die FDP riefen die Verwaltung auf, die Veranstaltung zu retten, die nicht nur Aushängeschild für Rüttenscheid sondern für die ganze Stadt sei. Zwei massive Versäumnisse wirft Richter Maik Borgschulze der Stadt vor: Zum einen gab es offenbar keine Genehmigung für den Aufbau des Zeltes auf dem Messeparkplatz. Zum anderen sei der Lärmschutz nicht ausreichend beachtet worden.

Stadt Essen hat Oktoberfest als „seltenes Ereignis“ eingestuft

Da die Stadt das Fest als „seltenes Ereignis“ eingestuft hatte, waren Richtwerte von 70 Dezibel tagsüber und 65 Dezibel in der Nacht, erlaubt worden. Ein solch seltenes Ereignis kann laut Freizeitlärmschutzrichtlinie NRW an zehn Tagen pro Jahr an einem Veranstaltungsort geltend gemacht werden. Daran störte sich der Richter, da der Messeparkplatz bei „Rü Genuss Pur“ bereits an fünf Tagen ebenfalls lautstark bespielt wird – zusammen mit dem Oktoberfest sind das 15 Tage.

Laut Gericht darf tagsüber der Lärm aber 60 Dezibel nicht überschreiten, nachts 45. „2014 gab es drei Beschwerden beim Ordnungsamt. Unsere verschärften Messungen haben keine Überschreitung der Richtlinien ergeben. Allerdings sind wir dort von den Werten der Ausnahmegenehmigung ausgegangen“, räumt von Lanken ein.

Veranstalter will für den Erhalt des Oktoberfestes kämpfen

Enttäuscht reagierten die Veranstalter Werner Rzepucha und Ted Terdisch, die 2010 die Genussmeile und 2013 das Oktoberfest ins Leben gerufen hatten. „Ich sehe aber noch nicht, dass das Oktoberfest gestorben ist“, sagte Rzepucha, der juristische Schritte ankündigte. Terdisch wurde deutlich: „Natürlich kämpfen wir für den Erhalt, sonst kann man künftig in Essen ja gar nichts mehr auf die Beine stellen.“ Beide betonten, sich immer um ein gutes Verhältnis mit der Nachbarschaft bemüht zu haben, luden etwa die Bewohner der benachbarten Mundus-Seniorenresidenz zum Kaffeetrinken ins Festzelt ein.

Auch an der Wittekindstraße teilen nicht alle Nachbarn die Auffassung der klagenden Partei: „Ich bin froh, dass die Gastronomie hier so viel bewegt. Man kann nicht die Biergutscheine als Geschenk annehmen und gleichzeitig vor Gericht ziehen“, empört sich eine 78-jährige Anwohnerin bei Radio Essen. Die Kläger wollten sich wegen des öffentlichen Drucks am Mittwoch nicht zum Thema äußern. Fest steht, dass der Ärger bereits beim ersten Oktoberfest begann. 2013 gingen deutlich mehr Beschwerden ein, als im vergangenen Jahr. Von Lanken: „Deswegen haben wir die Auflagen 2014 ja verschärft.“

„Wir müssen jetzt einige ernste Gespräche führen“, sagt Werner Rzepucha. Viele Verträge für beide Veranstaltungen – ob mit Zeltbauern, Künstlern oder Gastwirten – seien bereits geschlossen. 33 000 Besucher zählte das Oktoberfest 2014, die Gourmetmeile verzeichnete einen Besucherrekord: In der Spitze tummelten sich bis zu 3000 Gäste gleichzeitig an den Ständen.