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Essener Ex-Grünen-Politikerin schon wieder verurteilt

Essener Ex-Grünen-Politikerin schon wieder verurteilt

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Foto: Essen
Erneut ist eine Ex-Grünen-Politikerin aus Essen verurteilt worden, weil sie Waren bestellt, aber nicht bezahlt haben soll. Es ist ihre sechste Verurteilung.

Essen. 

Das ehemalige Vorstandsmitglied der Essener Grünen Stefanie M. (38) ist schon wieder wegen Betruges verurteilt worden. Das Amtsgericht Essen erkannte auf sechs Monate Gefängnis mit Bewährung, weil sie laut Urteil Waren im Internet bestellt hatte, ohne sie zu bezahlen. Außerdem muss sie 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.

Seit 2010 ist das jetzt die sechste Verurteilung wegen eines Betrugsdelikts. Diesmal ging es um Taten im Sommer 2014. Da soll sie eine Waschmaschine, einen Rasenmäher und eine Damenbluse der Größe 50 im Internet bestellt, die Rechnung aber nie beglichen haben. Allerdings wurden alle Gegenstände in ihrem Haus in Essen-Fischlaken gefunden.

Die Angeklagte bestritt jede Schuld. Ihr Verteidiger Michael Wolff hatte Freispruch gefordert: „Wir haben nichts, keine Beweise.“ Da stimmte Richterin Gaury Sastry, Vorsitzende des Schöffengerichtes, ihm zu, sah aber dennoch kein Problem mit einer Verurteilung: „Einen Beweis haben wir nicht, aber Indizien.“

Die Ware lag in ihrem Haus

Und das Hauptindiz sei eben, dass die Gegenstände in ihrem Haus waren. Auch die Staatsanwaltschaft war von der Schuld der Angeklagten überzeugt. Sie hatte sogar 18 Monate Haft ohne Bewährung beantragt.

Stefanie M. hatte in der Vergangenheit öfter Waren, vor allem Kleidung, im Internet bestellt und die Rechnung ignoriert. Besonders spektakulär war der Kauf eines Hauses für rund 800.000 Euro in der Werdener Propsteistraße. Da hatte sie sogar schon Mieter aufgenommen, ohne den Kaufpreis an den Verkäufer zu überweisen.

Weil sie mehrfach zu Prozessen nicht erschienen war, hatte es gegen die frühere Kommunalpolitikerin auch schon einen Haftbefehl gegeben, in einem Fall wurde die Bewährung widerrufen. Diesmal wollte das Amtsgericht ihr offenbar einen weiteren Gefängnisaufenthalt ersparen. Obwohl sie die neuen Taten während einer laufenden Bewährung beging, glaubt das Gericht, dass die neue Verurteilung sie von weiteren Betrugsdelikten abhalten wird.