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Streit um Steuerschuld für FOC-Grundstückskauf in Duisburg geht weiter

Streit um Steuerschuld für FOC-Grundstückskauf geht weiter

Trotz der klaren Zusage vor zwei Wochen will Investor Roger Sevenheck die fällige Grunderwerbsteuer für das geplante Duisburger Factory Outlet Center (FOC) weiterhin nicht zahlen. Die soll erst fließen, wenn er die Baugenehmigung für sein Center in der Hand hält. Und das wird frühestens im Januar der Fall sein.

Duisburg. 

Das Thema schien eigentlich schon erledigt: Nachdem wir darüber berichtet hatten, dass Investor Roger Sevenheck die Grunderwerbsteuer für den Ankauf des städtischen Areals vorerst nicht zahlen will, stellte sich Sevenheck bei der Expo Real in München gut gelaunt vor die Kameras und erklärte: „Die Zahlung der Grunderwerbsteuer wird erfolgen“.

Insgesamt muss der Investor für die Grundstückskäufe in Hamborn knapp eine halbe Million Euro Steuern zahlen. Doch wie sich jetzt herausstellt, ist der Steuerstreit trotz Sevenhecks Zusage längst nicht vom Tisch: Er will weiterhin erst zahlen, wenn er die Baugenehmigung für sein Factory Outlet Center (FOC) in der Hand hält. Und das wird frühestens im Januar der Fall sein.

Seelenruhig spielt der Investor damit weiter auf Zeit. Und seine klaren Worte auf der Messe in München sollte man wohl bewusst missverstehen können. Das Problem: Die Zeit, die sich der Investor lässt, hat die Stadt nicht. Denn der Fiskus drängt. Bekommt er die Steuer nicht vom Käufer, holt er sie sich beim Verkäufer. Die Stadt hat Sevenheck daher eine Frist gesetzt, am Wochenende ist sie abgelaufen. Und jetzt? „Wir befinden uns in intensiven Gesprächen mit dem Investor“, ist die Standard-Antwort, die aus dem Rathaus kommt.

„Keine Fristverletzung“

Bei der Douvil GmbH, die Sevenheck für den FOC-Bau gegründet hat, will man erst gar „keine Fristverletzung“ erkennen. „Unsere Rechtsauffassung hinsichtlich des Zeitpunktes, an dem die Zahlung der Grunderwerbsteuer erfolgen muss, hat sich in den letzten Tagen nicht geändert“, teilt Sprecherin Barbara Vogt auf NRZ-Anfrage mit. Das Finanzamt habe nach dem Steuergesetz die Möglichkeit, die Zahlungsfrist zu verlängern, wenn besondere Umstände vorliegen. „Diese sehen wir als gegeben an, weil die Vertragsparteien den Vollzug der Kaufverträge bewusst bis zur Erteilung der Baugenehmigung ausgesetzt haben“, so die Sprecherin.

Dass der Fiskus das bislang anders sieht, weiß man auch bei der Douvil GmbH. Den Konflikt mit dem Finanzamt will man aber nicht weiter kommentieren, mit Verweis auf das „schwebende Rechtsbehelfsverfahren“. Die Frage, ob die Douvil es ausschließen kann, dass die Stadt sogar die Steuerschuld vorerst übernehmen muss, um das Megaprojekt zu retten, ließ die Investoren-Gesellschaft gestern ebenfalls unbeantwortet. Stattdessen hieß es, dass man sich „in gemeinsamen, intensiven Gesprächen“ mit den Verantwortlichen der Stadt befinde.