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Mietpreisbremse – Wem sie tatsächlich hilft und wem nicht

Mietpreisbremse – Wem sie tatsächlich hilft und wem nicht

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Foto: picture alliance / dpa
Die Große Koalition entlastet Mieter von Maklergebühren und geht gegen Wuchermieten vor. Erwartet wird eine Ersparnis von einer Milliarde Euro.

Berlin. 

Schluss mit aufgezwungenen Maklerkosten für Mieter und eine Bremse gegen drastische Preissprünge für fast jede vierte Mietwohnung in Deutschland: Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition das umstrittene Gesetz für eine Mietpreisbremse beschlossen, zum 1. Juni könnte es in Kraft treten. Justizminister Heiko Maas (SPD) geht davon aus, dass die Neuregelung den Mietern bundesweit Kosten von knapp einer Milliarde Euro im Jahr erspart. Die wichtigsten Punkte:

Zahlt jetzt der Vermieter den Makler?

Ja, in den meisten Fällen. Künftig soll für Mietwohnungs-Makler das Prinzip gelten: „Wer bestellt, bezahlt.“ Die Methode vieler Vermieter, einen Makler einzuschalten und dann den Mieter die Courtage zahlen zu lassen, ist damit hinfällig. Vereinbarungen, mit denen die Zahlungspflicht trotzdem auf den Mieter abgewälzt wird, sollen unwirksam sein. Auch den Umweg über erhöhte Abschlagszahlungen können Mieter im Nachhinein anfechten.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

In besonders ausgewiesenen Gebieten – Stadtteilen oder Ballungsräumen – darf die Miete nach einem Mieterwechsel höchstens auf zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau steigen, das im Mietspiegel festgelegt ist. Wurde die Wohnung bisher für sechs Euro pro Quadratmeter vermietet und liegt die Vergleichsmiete bei sieben Euro, darf der Vermieter höchstens 7,70 Euro verlangen – auch wenn für benachbarte Wohnungen längst zehn Euro und mehr bezahlt werden. Allerdings muss der Eigentümer die Miete nicht senken, wenn schon der Vormieter vertraglich korrekt mehr gezahlt hat.

Wo ist das Problem?

Bisher sind zwar in vielen Bundesländern Mieterhöhungen bei bestehenden Verträgen gedeckelt. Beim Abschluss neuer Verträge sind Eigentümer aber weitgehend frei mit ihren Forderungen, vom Wucherverbot abgesehen. Das führte dazu, dass Vermieter in begehrten Wohngebieten von Metropolen oder Unistädten beim Mieterwechsel zuletzt um 25 oder 30 Prozent höhere Preise durchsetzten, auch wenn die Mieten bundesweit im vergangenen Jahr nur um 1,5 Prozent stiegen.

Gilt die Mietpreisbremse überall?

Nein, wirksam wird sie wohl nur für etwa vier bis fünf Millionen der rund 20 Millionen Mietwohnungen, schätzt Bundesjustizminister Maas. Jährlich würden so rund 400 000 Mieter beim Wohnungswechsel profitieren. Zum einen sind alle gerade umfassend modernisierten und alle ab dem 1. Oktober 2014 neu errichteten Wohnungen ausgenommen, damit Investoren nicht abgeschreckt werden. Zudem gilt die Regelung nur in Gebieten mit „angespannten Wohnungsmärkten“, die jetzt die Bundesländer erst noch für jeweils fünf Jahre ausweisen müssen. Wenn die Länder schnell reagieren, kann die Bremse bereits zum 1. Juni ziehen – dann soll das Gesetz in Kraft treten.

Was passiert dann in NRW?

Die Landesregierung will die Neuregelungen in Nordrhein-Westfalen zügig zum Frühsommer umsetzen, kündigte Bauminister Michael Groschek (SPD) an. Welche Städte benannt werden, soll auf der Grundlage eines derzeit erarbeiteten Gutachtens festgelegt werden: Vor allem Köln und Düsseldorf dürften dazu gehören – doch auch in Städten wie Bottrop, Haltern, Kamp-Lintfort, Wesel, Moers oder Kleve gilt die Lage als so angespannt, dass die Landesregierung dort bereits eine Miet-Kappungsgrenze für bestehende Verträge eingeführt hat.

Sind auch Strafen vorgesehen?

Wenn Vermieter die neuen Maklergebühr-Regeln missachten, droht ein Bußgeld. Verstöße gegen die Mietpreisbremse bleiben dagegen straffrei – der Mieter kann aber die vereinbarte Miete kürzen. Zu viel gezahlte Miete gibt es nicht zurück.