An Rhein und Ruhr.
Die Packungsbeilage als Risiko: Beipackzettel für Medikamente sind oft kaum zu verstehen. Weniger als die Hälfte der 100 meistverkauften Arzneien haben laut einer Studie gut lesbare Info-Zettel.
„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage…..“: Jeder Verbraucher kennt diesen Satz, manch einer begreift ihn aus Erfahrung jedoch eher als Drohung denn als nützlichen Hinweis. Winzige Schrift, schwer verständliche Fachbegriffe und die schiere Länge der Wachzettel schrecken ab.
Neue Nahrung erhalten Kritiker jetzt durch eine Studie, die im Auftrag des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt wurde. Danach haben von den 100 am häufigsten verordneten Arzneien in Deutschland weniger als die Hälfte einen gut verständlichen Beipackzettel. Nur vier waren im Urteil der Test-Leser sehr gut.
Zu viele Informationen, zu kleine Schriftgrößen
Der Befund kommt nicht überraschend. Bereits 2005 hatte das Wissenschaftliche Institut der AOK zu viele Informationen, kleine Schriftgrößen und Fremdwörter kritisiert. Schlechte Beipackzettel sind indes mehr als ein Ärgernis: Etliche Patienten lesen die Informationen nur oberflächlich oder gar nicht, im schlechtesten Fall fühlen sie sich verunsichert. Falsche Anwendung und Dosierung von Medikamenten kann jedoch erhebliche Gesundheitsrisiken hervorrufen.
In der EU sterben jedes Jahr geschätzte knapp 200 000 Menschen an Nebenwirkungen, berichtet die Europäische Verbraucherorganisation BEUC. Seit fünf Jahren prüfen Institute wie das BfArM deshalb auch die Verständlichkeit von Packungsbeilagen. Mit bescheidenem Erfolg: Bislang habe es nur „punktuelle Verbesserungen“ gegeben, räumt die Behörde ein. „Die Regelung gilt bisher nur für neue Produkte – und nicht alle Prüfinstitute arbeiten nach den gleichen Standards“, heißt es beim BfArM. Die Beipackzettel seien den Herstellern nicht wichtig genug, moniert die Behörde.
Die kritisierten Pharmafirmen sehen das indes völlig anders. „Wir verstehen, dass die Beipackzettel nicht so sind, wie viele Verbraucher sich das wünschen“, sagt Rolf Hömke vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VfA). Das sei aber nicht die Schuld der Hersteller, sondern gesetzlichen Auflagen geschuldet. Nach dem Arzneimittelgesetz haben Pharmafirmen strenge inhaltliche Vorgaben zu erfüllen, selbst die Reihenfolge einzelner Unterpunkte in den Beipackzetteln schreibt der Gesetzgeber vor. „Die Hersteller haben kaum Spielraum, ihre Beipackzettel verständlicher zu gestalten“, sagt Hömke.