Eigentlich werden frühestens sechs Wochen vor einer Wahl die „dekorativen“ Wahlversprechen in der Stadt aufgehängt. Eine neue Mitarbeiterin im Ordnungsamt wusste jedoch nichts davon, erteilte den Piraten die Genehmigung und setzte damit die Wahlwerbung am Straßenrand vorzeitig in Gang. Indes: Zu Unmut bei den Parteien führte dies nicht.
Doch „es darf nicht einfach wild drauflos plakatiert werden“, so Peter Roedel, Abteilungsleiter der Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt. Die Parteien müssen zuerst einen Antrag auf Sondernutzung stellen, schließlich sind die Straßen dem Verkehr gewidmet. Die Antragsteller nennen die Menge an Plakaten und bekommen die Auflagen fürs Aufhängen mitgeteilt. Ebenfalls muss mitgeteilt werden, in welcher Straße plakatiert werden möchte. Hier gilt die Regel: Wer zuerst kommt, malt zuerst.
Jede Partei kümmere sich dann selbstständig darum, dass ihre Plakate aufgehängt werden und ebenso darum, dass diese bis eine Woche nach der Wahl wieder eigenhändig entfernt werden. Dabei bleibt es den Parteien selbst überlassen, wie viele der bunten Wahlversprechen sie aufhängen. „Niemand würde jedoch auf die Idee kommen, 10 000 Stück in Mülheim aufzuhängen, damit schießt man sich ein Eigentor“, erklärt Peter Roedel.
Ihm sei aufgefallen, dass für diese Bundestagswahl vor allem die kleineren Parteien viele Plakate angemeldet haben. Mehr als sonst. Ansonsten laufe es – bis jetzt – sehr ruhig: „Wir hatten bis jetzt lediglich eine einzige Beschwerde,“ verkündete der Abteilungsleiter dieser Tage.
Bei den großen Plakatwänden – sogenannten Wesselmännern – müsse das Ordnungsamt allerdings genau wissen, wo diese aufgestellt werden sollen. Besonders beliebt ist in jeder Wahlperiode immer die Grünfläche vor Schloß Broich. Dort reiht sich ein Politikerkopf neben dem anderen.