Mülheim.
Wird die Familie des Hauptverdächtigen im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Mülheim nun doch nicht abgeschoben?
Am Montag endete eine Frist für die bulgarische Familie, Mülheim freiwillig zu verlassen und aus Deutschland auszureisen. Eine Abschiebung drohte. Aber: Die Familie des 15-Jährigen bleibt weiter in Deutschland.
Denn: Die Mutter des mutmaßlichen Vergewaltigers, der weiter in U-Haft sitzt, legte den Behörden einen neuen Arbeitsvertrag vor.
Demnach soll die Frau 9,5 Stunden in der Woche bei einer Reinigungsfirma arbeiten. Die Abschiebung ist damit ausgesetzt, und „das Verfahren damit wieder auf Null gesetzt. Wir haben keine Rechtsgrundlage, um die Familie auszuweisen“, sagte Stadtsprecher Volker Wiebels.
Gruppenvergewaltigung in Mülheim: Mutter arbeitet angeblich für Reinigungsfirma
Aber die Stadt will nun genau hinschauen. Schließlich ist es nicht der erste Arbeitsvertrag, mit dem die Familie versuchte, die Ausweisung abzuwenden.
Ein vom Vater zunächst vorgelegter Arbeitsvertrag bei einem Imbiss stellte sich als Fälschung heraus. Die Stadt fand bei ihrer Prüfung heraus: der Imbissbetreiber hatte den Familienvater weder gekannt noch angestellt. (hier mehr dazu)
Deshalb wollen die Behörden nun genau und kritisch hinschauen. Aber das kann dauern.
Immerhin ist nun bekannt, wo sich die Familie aufhält. Ende Oktober fehlte von der bulgarischen Familie jede Spur, an ihrem gemeldeten Aufenthaltsort lebten sie nicht mehr. Auf eine Anhörung und eine Ordnungsverfügung habe die Familie nicht reagiert, so Stadtsprecher Wiebels.
Sohn weiter in U-Haft
Nun ist klar: Die Mutter und der Vater des Verdächtigen sind bei Verwandten untergekommen.
Der Sohn der bulgarischen Familie sitzt nach wie vor in U-Haft. Ihm wird gemeinsam mit einem 14- und 15-Jährigen eine gemeinschaftliche Vergewaltigung einer 18-Jährigen in einem Waldstück am Eppinghofer Bruch in Mülheim vorgeworfen.
Die älteste Tochter und deren Kind hatten sich bereits abgemeldet und sollen in ihre Heimatland zurückgekehrt sein.
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Zwischenverfahren gegen Angeklagte läuft
Ob auch der inhaftierte Sohn abgeschoben werden soll, ist Sache der Staatsanwaltschaft. Aktuell läuft das Zwischenverfahren gegen die drei Beschuldigten beim Landgericht Duisburg. „Beim Zwischenverfahren wird dem Beschuldigten und seiner Verteidigung die Anklageschrift zugestellt und sie haben die Möglichkeit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen“, so Gerichtssprecherin Antje Hahn.
Das Verfahren gegen zwei ebenfalls beteiligte Zwölfjährige wurde inzwischen eingestellt. Sie sind strafunmündig. Dem 15-jährigen Hauptverdächtigen wird zudem eine weitere Vergewaltigung im Sommer 2019 zur Last gelegt.