Entspanntes Rentendasein hat sich der ein oder andere vielleicht anders vorgestellt! Viele Rentner haben zu wenig Geld im Monat zur Verfügung, leiden unter finanziellem Druck und müssen immer öfter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das zeigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes.
„Die Erwerbsbeteiligung der 60- bis 64-Jährigen nahm so stark zu wie in keiner anderen Altersgruppe“, so das Bundesamt. In den letzten zehn Jahren habe diese sich von 44 Prozent auf 61 Prozent im Jahr 2021 gesteigert. Simon Neumann, Finanzfachwirt zeigt dir mit fünf Tipps, wie du mehr von deiner Rente hast!
Rente: Tipps für mehr Geld im Ruhestand
„In erster Linie müssen Rentner schauen, ob sie überhaupt Steuern zahlen“, betont Simon Neumann, der auch das Gesicht des YouTube- und TikTok-Kanals „Finanznerd“ ist. Das würden mittlerweile aber auch immer mehr Rentner tun. Denn genauso wie bei Arbeitnehmern können gewisse Dinge wie zum Beispiel Werbekosten von der Steuererklärung abgesetzt werden.
„Das ist natürlich per se bei einem Rentner ein bisschen weniger als bei einem Arbeitnehmer, da dieser nicht mehr im Arbeitsleben ist, auch fährt er nicht mehr zur Arbeit“, macht Neumann deutlich. Davon ausgenommen sind natürlich Rentner, die auch noch im Alter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Simon Neumann gibt allerdings Tipps für Menschen im Ruhestand ohne Arbeit.
Rente: Werbungskosten absetzen
Anders als bei Arbeitnehmern werden bei Rentnern Werbungskosten mit 102 Euro pauschal berechnet. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme, und zwar wenn ein Rentner über diesen Betrag kommt. Das geht „zum Beispiel wenn er eine kostenpflichtige Rentenberatung erhalten oder wenn dieser eine Software für die Steuererklärung gekauft hat“, erklärt der „Finanznerd“ im Gespräch mit dieser Redaktion.
Auch im Falle eines Rechtstreits um die Höhe der Rente können Kosten abgesetzt werden. Generell kannst du dir merken: „Alles, was an Kosten rund um die Rente angefallen ist, kann man absetzen.“
Rente: „Leider oft der Fall, dass man ein körperliches Gebrechen hat“
Daneben kann ein Rentner auch im Bereich Pflege und Behinderung Steuern absetzen. Denn: „Im Alter ist es leider oft der Fall, dass man ein körperliches Gebrechen hat“, mahnt Neumann.
Doch was kann man konkret für eine bessere Rente tun? Der Finanzfachwirt klärt auf: „Ab einem Grad der Behinderung ab 20 gibt es den Behindertenpauschbetrag, dabei muss lediglich der Behindertennachweis bei der Steuererklärung eingereicht werden, dann bekommt man einen Wert angerechnet.“ Dieser wurde mittlerweile erhöht. „Bei einem Grad der Behinderung von 50 sind das schon 1.140 Euro, die man pauschal angerechnet bekommt“, erklärt der Finanzwirt.
Er betont: „Wenn man schon eine körperliche Einschränkung hat, dann sollte man doch wenigstens den Steuervorteil nutzen.“ Und das sei eine Möglichkeit, die viele immer noch verschenken. Da komme ein relativ großer steuerlicher Vorteil zurück, je nachdem natürlich wie viel Steuern man als Rentner zahle.
Rente: „Bis zu 1.800 Euro pro Jahr absetzen“
Auch, wenn ein Rentner einen anderen Menschen pflegt, kann er das in seiner Steuererklärung angeben. Dabei handelt es sich um den sogenannten Pflegepauschbetrag. Dieser wurde ebenfalls erhöht und gilt ab dem Pflegegrad zwei. „Ohne einzelne Nachweise kann die pflegende Person für sich selbst den Pflegepauschbetrag absetzen“, erklärt Neumann.
Wichtige Voraussetzungen sind, dass die andere Person nahestehend ist, dass für die Pflege kein Geld genommen wird und dass diese zuhause und nicht etwa in einem Pflegeheim stattfindet. „Wenn man eine Person mit Pflegegrad zuhause unterstützt, dann kann man beim Pflegegrad zwei 600 Euro pauschal absetzen, bei drei 1.100 Euro, bei vier und fünf 1.800 Euro pro Jahr“, so der Finanzfachwirt.
Rente: Krankheitsbedingte Kosten absetzen
Ein Rentner kann aber auch außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. „Dazu zählen alle krankheitsbedingten Kosten, die man selbst trägt, zum Beispiel für Medikamente oder Arztbehandlungen“, macht Neumann klar. Auch eine Kur, ein Rollstuhl, Physiotherapie oder Sehhilfen können von einem Rentner abgesetzt werden.
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Zuletzt können Rentner auch noch die haushaltsnahen Dienstleistungen nutzen. Dabei handelt es sich um Kosten für den Winterdienst, die Wartung der Heizung oder die Hausflurreinigung, die der Eigentümer auf die Mieter umlegt. Mieter können 20 Prozent der Kosten, die in der Betriebskostenabrechnung angegeben sind, absetzen.