Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) befindet sich im Clinch mit der Deutschen Bahn. Nachdem eine erste Verhandlung vor einer Woche schon nach kurzer Zeit als gescheitert beendet wurde, kommt nun jedoch Bewegung rein.
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Ein Brief, den die Deutsche Bahn der EVG geschickt hat, könnte nun eine Einigung zwischen den beiden Parteien in erreichbare Nähe rücken. Und das wäre auch eine gute Nachricht für die Reisenden, die diese nach den zahlreichen Streiks wirklich gebrauchen könnten.
Deutsche Bahn kommt EVG entgegen
Nachdem die erste Verhandlungsrunde nach nur zwei Stunden seitens der Gewerkschaft unterbrochen wurde, bekam die EVG nun Post von dem Verkehrsunternehmen. Diese hat die Gewerkschaft mit Aussicht auf ein Tarifangebot zu einem weiteren Gespräch eingeladen. Die EVG hat zugesagt und hofft darauf, „dass der Arbeitgeber seine Verweigerungshaltung aufgibt“, so ein Sprecher.
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„Wir halten es für den weiteren Verhandlungsablauf, insbesondere die Ableitung eines Angebots, für unbedingt sinnvoll und erforderlich, in der nächsten Verhandlungsrunde in die inhaltliche Erörterung der Forderungen, Positionen und jeweiligen Schwerpunkte einzutreten“, kündigt die Bahn in ihrem Schreiben an. „In diesem Rahmen sind wir darauf vorbereitet und bereit, Ihnen im zweiten Termin ein Gesamtangebot zur Lösung der Tarifrunde zu unterbreiten.“
Mehr Streiks?
Für die insgesamt 180.000 Beschäftigten fordert die Gewerkschaft mindestens 650 Euro mehr Lohn, für höhere Entgelte zwölf Prozent. Vorrangig gehe es ihr allerdings um das Thema Mindestlohn. Denn laut der EVG würden einige Tausend Angestellte nur aufgrund von Zulagen den Mindestlohn erhalten. „Das muss für uns der Startpunkt sein“, stellt die Verhandlungsführerin Cosima Ingenschay klar heraus. Die Forderungen hatte die Bahn beim ersten Verhandlungsgespräch allerdings für deutlich zu hoch verurteilt.
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Zu Beginn der Tarifverhandlungen hatte die EVG deshalb bereits Warnstreiks angedroht. Bis Ende März wolle sie Bilanz ziehen und dann weitere Schritte einleiten. Allerdings wolle sie keine Streiks anzetteln, sollte ein Angebot des Arbeitgebers vorliegen – was nun der Fall ist. Nichtsdestotrotz hat die Gewerkschaft bereits zu einer Demonstration am 14. März in Berlin aufgerufen. (mit dpa)