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Türkei-Wahl: Ablauf erklärt – das musst du zur Wahl wissen

Bei der Türkei-Wahl entscheidet sich, ob Erdogan seine Macht weiter ausbaut oder sie verliert. Alle Infos zum Ablauf erfährst du hier.

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© IMAGO / SNA

Erdogan: Das ist der Machthaber der Türkei

Recep Tayyip Erdogan ist langjähriger Machthaber in der Türkei. Wir stellen den türkischen Präsidenten vor.

Bei der bevorstehenden Türkei-Wahl entscheidet es sich zwischen Amtsinhaber Recep Tayyip Erdogan und seinem stärksten Kontrahenten Kemal Kilicdaroglu. Gewinnt Erdogan, kann er seine Alleinherrschaft weiter ausbauen. Holt sich Kilicdaroglu den Sieg, soll sich – so seine Ankündigung – in der Türkei vor allem wirtschaftlich und demokratisch einiges ändern.

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In Deutschland durften die hier lebenden türkischen Staatsbürger bereits vorab ihre Stimme abgeben. Am Sonntag, 14. Mai, geht es für die Türkei-Wahl dann vor Ort zu den landesweiten Wahlurnen. Wie die Wahl konkret abläuft, erfährst du in diesem Artikel.

Türkei-Wahl: Ablauf einfach erklärt

Am Sonntag (14. Mai) werden bei der Türkei-Wahl ein neuer Präsident und ein neues Parlament gewählt. Beide Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Der Staatspräsident wird direkt vom Volk gewählt. Um für die Wahl zu kandidieren, muss man die türkische Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 40 Jahre alt sein und einen Hochschulabschluss besitzen.

Die Türkei-Wahl findet im Zwei-Runden-System statt: Wenn kein Kandidat die absolute Mehrheit (mehr als 50 Prozent) im ersten Wahlgang erreicht, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit dem höchsten Stimmenanteil. Die Abgeordneten werden dagegen durch eine Verhältniswahl im Parlament verteilt.

Bei einer Verhältniswahl werden erst alle Wählerstimmen zusammengezählt und im Anschluss wird berechnet, wie viele Mandate die einzelnen Parteien erhalten. Auch in der Türkei gibt es eine Sperrklausel. Bekommen Parteien weniger als 7 Prozent, dürfen sie nicht ins Parlament. Doch das Perfide: Durch eine neue Regelung darf der aktuelle Präsident Erdogan auch Neuwahlen ausrufen. Und das sogar ohne bestimmte Voraussetzungen.


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Voraussetzungen, um als Wähler abstimmen zu dürfen, sind ein Mindestalter von 18 Jahren und, wie in Deutschland, ein Eintrag im Wählerverzeichnis. Auch im Ausland darf gewählt werden. Deutschlandweit sind rund 1,5 Millionen türkische Staatsbürger für die Türkei-Wahl stimmberechtigt. Wahlberechtigte konnten hierzulande vom 27. April bis zum 9. Mai ihre Stimme abgeben.