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Duisburger kassiert Räumungsklage nach 51 Jahren – und trifft eine verhängnisvolle Entscheidung

Dramatische Szenen nach einer Räumungsklage. Als ein Duisburger nach 51 Jahren aus seiner Wohnung raus muss, trifft er eine folgenschwere Entscheidung.

© imago/Kraehn

Warum heißt Duisburgs Stadtteil Marxloh eigentlich Marxloh?

Diese Geschichte rund um einen Duisburger (54) macht reichlich nachdenklich. 51 Jahre lang lebte der Mann in ein und derselben Wohnung an der Friedrich-Ebert-Straße im Stadtteil Beeck. Erst als Kind mit seinen Eltern, in den letzten Jahren allein, berichtet die „WAZ“.

Etwa vor fünf Jahren ging es für den gelernten Elektriker immer weiter den Bach runter. Nach einer Herzerkrankung folgte der Jobverlust. Der Duisburger war anschließend auf staatliche Stütze angewiesen. Die Wohnung geriet dabei in den Fokus des Jobcenters.


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Duisburger Jobcenter akzeptiert Wohnung nicht

Denn für einen alleinstehenden Mann war die Wohnung zu groß. Die Behörde betrachtet in der Regel eine Wohnfläche von 50 Quadratmeter als angemessen. Immer wieder müssen Bürgergeld (früher Hartz 4)-Empfänger deshalb ihre vier Wände verlassen.

Für den arbeitslosen Duisburger kam das offenbar nicht infrage. Weil das Jobcenter die Miete allerdings nur anteilig übernahm, forderte der Vermieter den 54-Jährigen auf, den restlichen Betrag zu zahlen. Doch das konnte der Mann offenbar nicht leisten. Als der Duisburger seinem Vermieter mehr als eine Monatsmiete schuldete, entschied er sich zu einer radikalen Maßnahme.

Duisburger fackelt Wohnung ab

Nach Mahnungen kam die Kündigung und dann schließlich der Beschluss zur Zwangsräumung. Bevor es so weit kommen konnte, brannte die Bude im ersten Obergeschoss des Duisburger Mehrfamilienhauses in der Nacht zum 5. April ab. Schnell war klar, dass es sich um Brandstiftung handelte und der Duisburger dahinter steckt. Am Mittwoch (6. September) wurde ihm nun der Prozess gemacht: „Die Wohnung war mein Leben. Wo sollte ich mit allem hin?“, zitiert die WAZ den verzweifelten Mann.


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