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Karneval: Polizei Köln greift durch – diese Kostüme sind am 11.11. verboten

Der Karneval-Countdown zum Auftakt am 11.11. läuft. Doch bevor du dich in deine Kostüme stürzt, solltest du besser die Regeln kennen.

Karneval Köln
© imago/Westend61

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Es ist wieder soweit: Am 11.11. erwacht der Karneval in Köln in vollen Zügen. Doch inmitten des närrischen Treibens gibt es dunkle Schatten, die die Jecken im Zaum halten wollen. Welche Kostüme landen auf der Liste des Karneval-Horrors?

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Karneval – das Fest der Narren, der Freiheit und der Selbstentfaltung. Doch wo die Grenzen zwischen Spaß und Respektlosigkeit verlaufen, das wird in diesem Jahr wieder heiß diskutiert. Der Karneval zieht Tausende feierwütige Menschen in die Straßen von Köln. Doch die Polizei warnt: Nicht alles, was als Kostüm getarnt ist, ist auch erlaubt.

Karneval: Diese Kostüme sind am 11.11. verboten

Karlo Kreitz, erster Polizeihauptkommissar der Polizei Köln, stellt im Gespräch mit DER WESTEN klar: „Jeder darf sich kleiden, wie er will.“ Aber es gibt Grenzen. Und diese Grenzen sind der Schutz vor Ängsten, politischen Statements und Belästigungen der Allgemeinheit.

Die schärfsten Verbote? Ganz oben stehen auch in diesem Jahr echte Uniformen von Polizisten und anderen Dienstuniformen. Auch Verkleidungen, die dem Original zum Verwechseln ähnlich sehen, sind tabu. Man will nicht riskieren, dass echte Polizisten in der Menge untergehen. Sogar Berufspolizisten dürfen ihre Uniformen privat nicht tragen. Aber keine Sorge, ein Arztkittel oder offensichtliche Kostüme sind natürlich erlaubt.



Und was ist mit Waffenattrappen? Ganz schlechte Idee. Attrappen, die echten Waffen zu sehr ähneln, gelten als „Anscheinswaffen“ und sind in der Öffentlichkeit verboten. Wer mit einer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Polizei Köln greift durch

Ein absolutes No-Go sind außerdem verbotene Symbole, egal ob an Karneval oder an jedem anderen Tag. Rechtsextremistische Symbole, Abzeichen oder der Hitlergruß sind streng verboten und können sogar zu einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren führen, wie man dem Portal „bußgeldkatalog.org“ entnehmen kann.

„Kostümierung ist natürlich Geschmackssache, aber wir werden nicht zulassen, dass der Karneval missbraucht wird“, betont Polizeihauptkommissar Kreitz weiter. Aber Vorsicht, auch Kostüme, die wichtige kulturelle Symbole oder Kleidungselemente anderer Kulturen nachahmen, sind zwar nicht verboten, aber in der Gesellschaft äußerst problematisch. Kulturelle Aneignung ist ein sensibles Thema und als Jeck sollte man aufpassen, niemanden vor den Kopf zu stoßen.


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Übrigens, diese Regeln gelten nicht nur an Karneval, sondern auch an Halloween. Das Gruselfest aus den USA hat auch hierzulande viele Fans. Während Hexen, Vampire und Superhelden auf der Beliebtheitsskala ganz oben stehen, sollte man bedenken: Respekt vor anderen Kulturen und Menschen sollte an allen Tagen im Jahr gelten, nicht nur an bestimmten Festtagen.