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Aldi, Lidl & Co.: Strenge Regelung auf Parkplätzen – kaum ein Kunde weiß davon

Autofahrer, die sich auf die Parkplätze von Aldi, Lidl und Co. verirren, aufgepasst! Diese Verkehrsregel ist Schnee von gestern.

Aldi, Lidl und Co.: Diese neue Regel gilt auf den Parkplätzen.
© IMAGO/Olaf Döring

Deshalb gibt es den Aldi-Äquator

Auf den Parkplätzen der Discounter Aldi, Lidl und Co. müssen Kunden, die mit dem Auto ihren Einkauf erledigen, jetzt besonders aufpassen, denn diese Verkehrsregal kennen die wenigsten.

Auf Supermarkt-Parkplätzen gelten grundsätzlich die gleichen Verkehrsregeln wie im ganz normalen Straßenverkehr: „Rechts vor Links“ und die Stärkeren gewähren den Schwächeren den Vortritt. Doch auf diesen Parkplätzen gibt es nun eine neue Regel.

Aldi, Lidl und Co.: Diese neue Verkehrsregel kennen die wenigsten

Nachdem zwei Autofahrer in Lübeck auf einem Parkplatz in einen Unfall verwickelt waren, wobei einer der Fahrer sich auf das „Rechts vor links“-Gebot berufen hatte, wurde die Verkehrsordnung auf Parkplätzen von einem Gericht grundsätzlich neu überdacht. „Parkplätze, so das Gericht laut Urteil, sind primär Flächen zum Be- und Entladen von Fahrzeugen, nicht herkömmliche Fahrbahnen. Daher sind strikte Vorfahrtsregeln nicht erforderlich“, berichtete das Online-Portal „tz“.

+++ Aldi, Lidl und Co.: Ausgerechnet DIESE Produkte werden jetzt knapp +++

Das bedeutet für die Parkplätz bei Aldi, Lidl und Co. konkret, dass die „Rechts vor links“-Regel zunächst überholt ist. Stattdessen soll künftig langsam und vorsichtiger gefahren, und sich untereinander verständigt werden. Doch was, wenn die Verständigung mal nicht reibungslos funktioniert? Wer ist Schuld im Falle eines Unfalls?


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„Wer schneller fährt, zahlt mehr.“ Das ist die neue Devise für Kollisionen auf dem Parkplatz. Der Bundesgerichtshof hat diese neue Reglung zwar erstmal beschlossen, doch weiterhin gilt natürlich der vorsichtige Umgang der Verkehrsteilnehmer untereinander. Parkplätze, auf denen explizit auf die „rechts vor links“-Regel hingewiesen wird, sind von der neuen Vorschrift ausgeschlossen.