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Sky kassiert heftige Pleite – Pay-TV-Riese zum Handeln gezwungen

Keine guten Neuigkeiten für Sky! Der Pay-TV-Anbieter kassiert eine bittere Niederlage vor Gericht. Was Kunden jetzt erwartet.

Sky verliert vor Gericht – vorerst.
© IMAGO/Sven Simon

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Keine guten Nachrichten für Sky! Der Pay-TV-Anbieter stand zuletzt wegen eines Zwists mit der Verbraucherzentrale NRW vor Gericht. Dabei ging es um die Frage, ob man den Kunden Kündigungen unrechtmäßig erschwert habe.

Nun ist das Urteil gefallen – mit einer bitteren Pleite für Sky! Denn das entscheidende Gericht gab dem Verbraucherschutz recht. Jetzt ist das Unternehmen mit Sitz in Unterföhring zum Handeln gezwungen.

Sky für Kündigungsprozess abgestraft

Darum ging es: Seit Juli 2022 ist es verpflichtend, online leicht auffindbare Kündigungs-Möglichkeiten anzubieten. So sollen Rechte der Kunden, die sich von einem Abo lossagen wollen, gestärkt und der Prozess dahingehend transparent gemacht werden.


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Die Verbraucherzentrale NRW befand allerdings, dass dies bei Sky (hier mehr zum Angebot) nicht geschehen sei. Demnach sei eine Kündigung online weder leicht zugänglich noch gut lesbar gestaltet worden. Weil der Sender auf eine Abmahnung nicht reagierte, zog die Verbraucherzentrale vor Gericht.

Vor dem Landgericht München fiel nun das Urteil: Die Richter teilten die Auffassung der Verbraucherschützer. Die Konsequenz: Auf seiner Website muss der Pay-TV-Riese den Kündigungsbutton nun rechtskonform anpassen.

So urteilte das Gericht

Nach Ansicht des Gerichts dürfe der Kündigungsbutton nicht hinter einem anderen Feld wie „Weitere Links anzeigen“ versteckt sein. Auch müsse er vergleichbar gut lesbar sein wie der Button zum Vertragsschluss. Beides sah man hier nicht erfüllt. Im konkreten Fall sei die Schaltfläche zur Kündigung grau statt blau und kleiner gewesen.

Sky hatte nun die Möglichkeit, das Urteil zu akzeptieren und Änderungen zu veranlassen – oder Einspruch zu erheben. Und laut „Meedia“ ist das Zweite nun auch geschehen. Demnach erklärte eine Sprecherin, dass man anderer Auffassung sei und deshalb Berufung einlegen werde.


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Anders natürlich die Stimmung bei der Verbraucherzentrale, die sich bestätigt sah. „Es freut uns, dass das Gericht ebenfalls dieser Auffassung ist und mit seiner Entscheidung Verbrauchern den Rücken stärkt“, sagte Vorstand Wolfgang Schuldzinski.

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