Das Oberverwaltungsgericht Münster prüft aktuell ein Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Gleichzeitig reißen die Rufe nach einem Verbot der Partei nicht ab.
Aus Sicht des Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen, Till Steffen, sollte der Bundestag über ein AfD-Verbot diskutieren. Das sollte aber erst geschehen, wenn das Oberverwaltungsgericht Münster das Verfahren zur AfD als extremistischen Verdachtsfall abgeschlossen hat.
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Grünen-Politiker will Prüfung um AfD-Verbot
„Nach dem Urteil sollten wir eine Debatte im Bundestag über einen AfD-Verbotsantrag führen und weitere Vorbereitungen treffen“, sagte der frühere Hamburger Justizsenator zu „t-online“.
Und weiter: „Der Antrag kann sich nicht allein auf die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes stützen, sondern braucht noch eigene juristische Begutachtungen, die angestoßen werden müssten.“ Steffen wies Bedenken zurück, Bemühungen um ein Parteiverbot könnten vor den Landtagswahlen im Herbst unklug sein. „Das sollte kein Kriterium sein“, sagte er. „Entscheidend muss sein, ob man einen Antrag gut begründet stellen kann.“
Urteil in Münster könnte alles ändern
Steffen fügte an: „Es gibt allein in den vergangenen Wochen eine Reihe von Meldungen, die eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD nahelegen.“ Vor einigen Monaten habe er noch die Hoffnung gehabt, dass sich die Partei mäßigen könnte. „Jetzt sieht man: Sie haben sich für die Radikalisierung entschieden.“ Grund dafür ist auch die Wahl des Politikers Maximilian Krah als EU-Spitzenkandidat der Partei. „Wer Maximilian Krah als Spitzenkandidaten für die Europawahl aufstellt, der hat seinen Weg gewählt.“
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Wann es in Münster ein Urteil gibt, ist noch offen. Die AfD-Anwälte hatten zuletzt noch einmal 457 neue Beweisanträge eingereicht. Derzeit sind Verhandlungstage bis zu den Sommerferien terminiert. Ein Verbotsantrag könnte von Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat gestellt werden – entscheiden müsste dann das Bundesverfassungsgericht. (mit dpa)