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Cannabis: Kiffer müssen plötzlich aufs Revier und aussagen – Polizei-Vorgehen „total abstrus“

Cannabis-Anwalt Oliver Rabbat erklärt, ob erwischte Konsumenten Auskünfte zu ihrem Stoff machen müssen oder nicht.

Ein Polizei-Mitarbeiter hält ein Tütchen mit Cannabis in der Hand. Im Hintergrund steht ein Mann in Handschellen.
© IMAGO / Pond5 Images

Das neue Cannabisgesetz: das musst du wissen

Das ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis beschlossen.

Seit dem 1. April gilt das Cannabis-Gesetz in Deutschland. Dabei ist der Konsum und Anbau in geregelten Fällen legal. Doch einige Bundesländer lassen es sich nicht nehmen, gegen Kiffer weiter juristisch vorzugehen.

Das Land Baden-Württemberg greift dazu auf einen besonders perfiden Trick zurück. Dort sollen erwischte Konsumenten sogar ins Gefängnis kommen, wenn sie der Polizei nicht verraten, woher sie ihren Stoff haben.

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Cannabis: In Baden-Württemberg droht Konsumenten der Knast

Trotz der Teil-Legalisierung von Cannabis gehen Bundesländer wie Baden-Württemberg weiterhin gegen Konsumenten vor. Werden diese von der Polizei erwischt und verraten ihre Quelle nicht, droht ihnen nach Paragraf 70 Strafprozessordnung Beugehaft (maximal sechs Monate).

Denn laut südbadischen Staatsanwaltschaften und Polizeipräsidium Freiburg kann das Gras aktuell nicht aus legalen Quellen wie Cannabis-Clubs (starten erst ab 1. Juli) oder Eigenanbau (mindestens zwei Monate Reifezeit) kommen. Dadurch werden Kiffer automatisch zu Zeugen in Strafverfahren gegen Unbekannt, berichtet die „Bild“.

Konsumenten selbst droht durch das Cannabis-Gesetz keine Strafverfolgung mehr. Aber trotzdem müssen sie den Beamten angeblich wahrheitsgemäß beantworten, woher sie ihren Stoff haben. „Diese Zeugen sind auch grundsätzlich zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Ihre Personalien sind daher für die Zeugeneigenschaft festzustellen“, so die Strafverfolger gegenüber der Zeitung.

Polizei-Vorgehen „total abstrus“

Doch für das Vorgehen in Baden-Württemberg gibt es keine rechtliche Grundlage, macht Cannabis-Anwalt Oliver Rabbat gegenüber dieser Redaktion deutlich. „Hier ist es nicht von der Hand zu weisen, dass Sie selbst etwas Illegales gemacht haben könnten“, erklärt der Jurist. „Sie haben zum Beispiel schon vor dem legalen Anbau eine Cannabis-Pflanze gehabt und müssten dann gegen sich selbst aussagen. Das ist ja ein Denkfehler.“ Die Beamten müssen die Betroffenen demnach belehren, dass diese sich selbst oder Familienmitglieder nicht mit einer Zeugenaussage belassen müssen.


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Für die Cannabis-Methode in Baden-Württemberg hat Rabbat deswegen alles andere als Verständnis. „Die Behörden versuchen damit, Angst zu verbreiten. Diese Maßnahme ist total abstrus.“

Der Konsum von Drogen ist enorm gefährlich, er kann abhängig machen und der Gesundheit massiv schaden. Wenn du für dich oder eine Person in deinem Umfeld Hilfe benötigst, wirst du unter anderem bei der Notfall-Hotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung fündig: 01806 313031 (kostenpflichtig: 0,20 € pro Anruf aus dem Festnetz und aus dem Mobilfunknetz).