Das muslimische Opferfest, auch bekannt als Eid al-Adha oder Kurban Bayrami, steht bevor. Auch in NRW feiern Muslime in diesem Jahr das höchste Fest des Islam vom Abend des 15. Juni bis zum 19. Juni. In Essen sorgt das Opferfest jedes Jahr für Ärger. Die Stadt muss sogar Security einsetzen (>>> hier mehr dazu). Doch das ist nicht der einzige Knackpunkt.
+++ Opferfest: Diese peinlichen Fehler sollten Nicht-Muslime unbedingt vermeiden +++
Während der Festtage werden viele Anhänger des Islam als Zeichen der Nächstenliebe und des Opfermuts Tiere schlachten und das Fleisch mit Familie, Freunden und Bedürftigen teilen. Nicht nur in NRW, sondern bundesweit ist das rituelle Schlachten strikt reguliert. Die mit dem Opferfest verbundene Praxis des Schächtens, eine Schlachtform ohne vorherige Betäubung, sorgt dabei stets für heiße Diskussionen.
Opferfest in NRW: Schächten ohne Betäubung verboten
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) hat anlässlich des Opferfests eine unmissverständliche Botschaft ausgesandt: Die Landesgesetzgebung zum Tierschutz verbietet generell das Schächten von Tieren ohne vorherige Betäubung, um Leid und Schmerzen zu minimieren. Muslime, die ihren rituellen Pflichten nachkommen wollen, müssen sich demnach an die geltenden Gesetze halten.
Gläubige Muslime in NRW, die die Rituale rund um das Opferfest praktizieren, sehen sich mit einer klaren Regelung konfrontiert. Das Lanuv weist darauf hin, dass trotz der religiösen Bedeutung des Schächtens die Vorgaben des Tierschutzgesetzes einzuhalten sind. Um dem Rechnung zu tragen, werden in vielen Schlachthöfen Methoden angewandt, die sowohl den religiösen als auch den rechtlichen Anforderungen gerecht werden sollen: die Elektro-Kurzzeitbetäubung bei Schafen und der Bolzenschuss bei Rindern – jeweils gefolgt vom Kehlschnitt im betäubten Zustand. So soll sichergestellt werden, dass das Tier einerseits lebend ausblutet, andererseits keinen Schmerz empfindet.
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„Bislang keine Erlaubnis zum betäubungslosen Schlachten“
Soll ein Tier ohne Betäubung geschächtet werden, ist dafür zwingend eine Ausnahmegenehmigung nötig. Dazu erklärt das Lanuv jedoch: „Bislang ist in Nordrhein-Westfalen keine Erlaubnis zum betäubungslosen Schlachten ausgesprochen worden.“
Unabhängig davon fordert der Deutsche Tierschutzbund, Ausnahmegenehmigungen komplett auszuschließen: „Der Deutsche Tierschutzbund lehnt das betäubungslose Schlachten als Tierquälerei ab. Wir fordern ein generelles Verbot des betäubungslosen Schlachtens.“ Die Tierschutzorganisation PETA, die in der Vergangenheit wiederholt Fälle von illegalem Schächten öffentlich gemacht hat, vertritt einen noch schärferen Standpunkt: „Es gibt keine ,tiergerechte‘ oder gar ,humane‘ Tötung in den Schlachtfabriken.“
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Die NRW-Landesregierung und die zuständigen Veterinärämter haben deutlich gemacht, dass die Tierschutzstandards uneingeschränkt gelten und zugleich der Respekt vor religiösen Bräuchen aufrecht gehalten wird. Muslime sind aufgefordert, frühzeitig mit den Schlachthofbetreibern und Behörden zusammenzuarbeiten, um alle notwendigen Genehmigungen im Einklang mit den Gesetzesvorgaben zu erhalten.