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Verkehr: Fahrradfahrer im Visier – dieser Fehler könnte sie 350 Euro kosten

Im Verkehr müssen sich alle an die Regeln halten, sonst kann es böse ausgehen. Das gilt auch für Fahrradfahrer.

Verkehr: Dieser Fehler kann für Fahrradfahrer richtig teuer werden.
© IMAGO/foto-leipzig.de

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Im Verkehr auf der Straße kommen sich Auto- und Fahrradfahrer oftmals in die Quere. Das liegt vor allem daran, dass PKW-Fahrer ab und zu wenig Rücksicht auf Menschen mit dem Drahtesel nehmen. Beispielweise beim Thema Abstand hat man immer wieder Meinungsverschiedenheiten.

Aber auch Fahrradfahrer können sich nicht immer von allen Fehlern freisprechen. Einige Menschen auf dem Fahrrad sehen es im Verkehr nicht ganz so eng mit den Regeln im Straßenverkehr. Aber genau diese Schludrigkeit kann Fahrradfahrer viel Geld kosten.

Verkehr: Dafür müssen Fahrradfahrer kräftig Strafe zahlen

Radfahrer sind dazu verpflichtet, dass sie sich an die Verkehrsregeln halten. Das gilt auch, wenn man sich mit dem Rad an einem Bahnübergang mit geschlossener Schranke befindet. Aber ab und zu halten sich Radfahrer in dieser Situation nicht an die Regeln, aber ein Verstoß kann herbe Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Regelverstoß bedeutet nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern auch ein paar Punkte in Flensburg, berichtet „Ruhr24“.

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Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (adfc) rät deshalb dringend dazu, dass Fahrradfahrer am Bahnübergang vor der heruntergelassenen (Halb-)Schranke stoppen und warten sollen. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 350 Euro. Aber nicht nur das. Darüber hinaus drohen noch zwei Punkte in Flensburg.

Verkehr: Auch dieses Verhalten ist verboten

Für Fahrradfahrer bedeutet das aber nicht direkt, dass sie ihren Führerschein abgeben müssen, denn Radfahrer können bis zu sieben Punkte ansammeln. Erst ab dem achten Punkt in Flensburg wird es dann richtig ernst für die Verkehrssünder. Um eine solche Anzahl an Punkten zu sammeln, müssen Fahrradfahrer aber einige Regeln im Straßenverkehr brechen.


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Besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten werden dann mit zwei Punkten bestraft. Deutlich milder bestraft wird beispielsweise das Fahren, ohne die Hände am Lenker zu haben. Aber auch freihändiges Radfahren ist verboten. Für das Vergehen müssen Verkehrssünder allerdings nur ein Bußgeld in Höhe von fünf Euro zahlen. Mit einer Strafe darüber hinaus ist aber nicht zu rechnen.