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Nach Beleidigung: Özdemir bekommt Schmerzensgeld

Cem Özdemir wurde im Netz beleidigt. Der grüne Landwirtschaftsminister zog dagegen vor Gericht und bekam nun Recht.

Cem Özdemir
© IMAGO/Metodi Popow

Özdemir: Abgeordnete dürfen sich nicht von Angst leiten lassen

Grünen-Chef Cem Özdemir hat trotz zunehmender Drohungen gegen ihn als Folge der Armenien-Resolution davor gewarnt, sich von der Türkei unter Druck setzen zu lassen.

Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) wurde im Netz beleidigt. Dagegen ist der Grüne vorgegangen und hat Recht bekommen. Der Beleidiger muss nun blechen.

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Was war passiert? Im April 2022 hat ein Facebook-Nutzer ein von Cem Özdemir veröffentlichtes Video mit „Drecksack“ kommentiert. Der Minister klagte. Das zuständige Amtsgericht den Mann zur Unterlassung und zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 600 Euro. Zudem muss er vorgerichtliche Abmahnkosten in Höhe von 800 Euro bezahlen.

Landgericht zur Özdemir-Beleidigung: Persönlichkeitsrecht überwiegt

Dagegen wollte der Facebook-Nutzer vorgehen und zog dafür vor das Landgericht. Das Ziel: Die Abweisung der Klage. Dafür beantragte er Prozesskostenhilfe. Er begründete den Schritt damit, dass sein Post zwar eine unsachliche, aber zulässige Meinungsäußerung sei.

Das sah das Landgericht Koblenz jedoch anders. Es lehnte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Das Rechtsmittel habe „keine Aussicht auf Erfolg“. Zwar handle es sich um eine Meinungsäußerung. Diese sei aber ehrenrührig und verletze Özdemir in seinem Persönlichkeitsrecht. Dies überwiege gegenüber der Meinungsfreiheit des Facebook-Nutzers.

LG: Schimpfwort zum Thema des Videos keinerlei Bezug

Das Gericht führte aus, dass das Schimpfwort zum Thema des Videos – den Tafeln – keinerlei Bezug habe. In dem sozialen Netzwerk entfalte der Kommentar zudem eine erhebliche Breitenwirkung.



Auch Machtkritik „erlaubt nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern oder Politikern“, betonten die Koblenzer Richter. Verächtlichmachung oder Hetze sei auch gegenüber Amtsträgern und anderen Personen des öffentlichen Lebens unzulässig. Ein Urteil, das zeigt: Auch Politiker müssen sich nicht alles gefallen lassen.