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Deutsche Bahn mit wichtiger Änderung – Kunden sollten sie unbedingt kennen

Die Deutsche Bahn ist derzeit heftiger Kritik ausgesetzt. Auf diese Veränderungen können sich Kunden dank der Verbraucherzentrale einstellen.

Deutsche Bahn: Verbraucherzentrale reicht Beschwerde über nicht rechtmäßige Kündigungsfristen der Bahncard ein.
© IMAGO/Manfred Segerer

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Die Deutsche Bahn ist bei den meisten Reisenden allseits bekannt – jedoch nicht immer im positiven Sinne. Verspätungen, Zugausfälle und spontane Gleiswechsel – da überlegt es sich so manch einer schon zweimal, ob er das Auto wirklich stehen lässt.

Insbesondere bei den internationalen Fans, die extra für die EM-Spiele nach Deutschland gekommen sind, um ihre Fußballmannschaft anzufeuern, hat die Deutsche Bahn keinen besonders guten Eindruck hinterlassen. Nun muss sich das Unternehmen vor weiterer Kritik behaupten. Könnte sich DAS für Kunden bald ändern?

Deutsche Bahn: Verbraucherzentrale setzt sich ein

Wer regelmäßig mit der Deutschen Bahn das Schienennetz unsicher macht, der kauft in der Regel nicht für jede Fahrt einzeln ein Ticket, sondern greift auf eines der vielen verschiedenen Abo-Modelle zurück. Besonders beliebt: die verschiedenen Bahncard-Angebote. Doch aktuell stehen genau die in der Kritik. „Aus Sicht der Verbraucherschützer:innen seien die Regelungen zur Kündigung der Bahncards unzulässig“, heißt es in einem Bericht von „Watson“.

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Darauf hin reichte die Verbraucherzentrale Thüringen bereits im Februar eine Klage gegen die Deutsche Bahn ein. Mit ersten Erfolgen, wie sich nur wenig später herausstellt. Bislang mussten Kunden ihr Bahncard-Abo nämlich sechs Wochen vor Ablauf kündigen. Andernfalls verlängerte sich das Angebot automatisch um ein ganzes Jahr. Das soll sich nun ändern.


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Deutsche Bahn-Kunden können das entsprechende Abo bald bis zu vier Wochen vor Ablauf kündigen. Obwohl dies zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, gibt sich der Verbraucherschutz mit dieser Maßnahme jedoch nicht zufrieden. „Laut Gesetzgebung müsse es, sobald die Mindestlaufzeit durch ist, eine Möglichkeit geben, das Abo monatlich zu kündigen“, heißt es in dem Bericht von „Watson“ weiter.

Die aktuelle Mindestlaufzeit von einem Jahr sei daher nicht rechtens. Ob und inwiefern die Deutsche Bahn den Forderungen der Verbraucherzentrale letztendlich doch noch nachkommt, bleibt abzuwarten.