45 Versicherungsjahre – das klingt nach viel Rente. Doch viele Menschen müssen sich auch nach so langer Zeit des Einzahlens mit schmalen Altersbezügen begnügen. Manche der Ruheständler bekommen sogar weniger als 1.200 Euro! Das kann viele Ursachen haben.
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Weniger als 1.200 Euro Rente
Nach 45 Versicherungsjahren bekommen Menschen in Deutschland im Schnitt eine Rente von 1.604 Euro überwiesen. Rund jeder Fünfte aus der Gruppe der besonders langjährig Versicherten erreicht allerdings keine 1.200 Euro. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung an BSW-Chefin Sahra Wagenknecht, die der „Deutschen Presse-Agentur“ (dpa) vorliegt. Bei rund 1,08 von 5,24 Millionen Altersrenten mit mindestens 45 Versicherungsjahren lag der Rentenzahlbetrag Ende 2023 demnach unter 1.200 Euro im Monat.
Bei den Versicherungsjahren werden neben Jahren der Beschäftigung, in denen Rentenbeiträge gezahlt werden, auch andere Lebensphasen angerechnet. Dazu gehören Wehrdienst, Studium oder Zeiten der Kindererziehung. „1.604 Euro Durchschnittsrente nach mindestens 45 Arbeitsjahren – dieser Wert zeigt, wie leistungsschwach die deutsche Rentenversicherung ist“, sagte Wagenknecht der „dpa“. „Dass jeder fünfte Rentner nach 45 Arbeitsjahren sogar weniger als 1.200 Euro Rente bekommt, ist ein politischer Skandal.“
Was sind die Ursachen?
Die 1.604 Euro Rente nach 45 Versicherungsjahren seien ein Durchschnittswert, sagte ein Sprecher des Bundessozialministeriums. Dort flössen auch niedrige Renten ein. Niedrige Renten haben mehrere Ursachen. Viele Selbstständige, Beamte oder Hausfrauen können zum Beispiel eine sehr kleine gesetzliche Altersrente beziehen. Das liegt daran, dass sie irgendwann in ihrem Leben mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung erläutert.
Fünf Jahre sind die Mindestdauer für eine Rente. Als rentenmindernd gelten bei vielen westdeutschen Frauen zudem längere Arbeitspausen, mehr Teilzeit und niedrigere Löhne.
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Die Rente sei zwar die wichtigste Alterseinkunft. Daneben gebe es aber auch noch Pensionen, Betriebs- oder Privatrenten. „Die müssen auch berücksichtigt werden. Dann ergibt sich ein ganz anderes Bild“, sagte der Ministeriumssprecher. Aus der Rentenhöhe könne nicht auf die Höhe des Einkommens insgesamt geschlossen werden, heißt es auch in der Antwort des Ministeriums an Wagenknecht.
(Mit dpa.)