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Deutsche Bahn: Kunde stinksauer wegen falscher Auskunft! „Wann gilt das denn?“

Die Deutsche Bahn gilt als Konzern der Pleiten und Pannen. Ein Kunde musste ertragen, wie sich Mitarbeiter gegenseitig widersprachen.

Deutsche Bahn
© IMAGO/Manfred Segerer

Deutsche Bahn 2023 noch unpünklticher als im Vorjahr

Die Züge der Deutschen Bahn sind im vergangenen Jahr noch unpünktlicher als im Vorjahr gewesen. Mehr als jeder dritte Zug im Fernverkehr war 2023 nach Angaben des Konzerns verspätet. Die Pünktlichkeitsquote lag bei nur noch 64 Prozent.

Verwirrung pur bei einem Kunden der Deutschen Bahn! Wer mit der Bahn reist, braucht ohnehin Nerven aus Stahl. Ausfälle, Verspätungen, defekte WCs, Chaos in der App, Streckensperrungen – die Liste möglicher Pannen auf einer Reise mit der Deutschen Bahn ist schier endlos.

Jetzt ist ein Bahnfahrer völlig konfus, denn: Obwohl ihm der Schaffner vor Ort was anderes sagte, gab es bei der späteren Fahrkarten-Kontrolle Ärger? Weiß die rechte Hand bei der Deutschen Bahn etwa nicht, was die linke tut?

Deutsche Bahn: Kunde stinksauer wegen falscher Auskunft!

Thomas F. (42) ist Anfang August von NRW aus nach München gefahren. Er buchte ein Ticket der Deutschen Bahn, zahlte für den Superspar-Preis gerade mal knapp 35 Euro, weil er auch Besitzer einer Bahncard ist. Von Dortmund aus sollte es losgehen, doch der ICE verspätete sich laut DB-App um 40 Minuten. F. zu dieser Redaktion: „Die Fahrt sollte abends losgehen, doch wegen der Verspätung riskierte ich, eine Anschlussverbindung zu verpassen. Ich wurde nervös und fragte im DB-Reisezentrum nach, wann die Zugbindung aufgehoben wäre.“

Eine Aufhebung der Zugbindung erlaubt es dem Kunden, jede andere Fahrt zu nehmen, um ans Ziel zu kommen. F. weiter: „Man sagte mir vor Ort, dass das bei mir der Fall sei, weil der ICE schon stark verspätet käme. In der App aber stand kein expliziter Hinweis dazu. Ich habe mich aber auf die Aussage des Bahnmitarbeiters verlassen und bin in einen anderen ICE eingestiegen.

„Wann gilt das denn?“

Das sollte ihm Probleme bereiten. Denn bei der Fahrkarten-Kontrolle zeigte der 42-Jährige sein ursprüngliches Ticket an – noch immer ohne Hinweis auf Aufhebung der Zugbindung. Das monierte der Kontrolleur, warf F. daraufhin vor, schwarz fahren zu wollen. Thomas F.: „Ich war fassungslos und sauer. Er sagte mir, dass die Zugbindung erst dann aufgehoben sei, wenn der entsprechende Hinweis in der App aufploppt. Doch der war selbst bei 45 Minuten Verspätung noch nicht da.“

Er berief sich auf den Rat im Dortmunder DB-Reisezentrum. Das reichte dem Kontrolleur gerade noch so. F. wütend: „Sollte ich nachts etwa laufen? Was kann ich denn dafür, wenn ein Mitarbeiter das eine sagt, ein anderer wiederum was anderes? Wann gilt das denn? Die Züge kommen ohnehin immer zu spät, und dann zeigt man sich bei der Kontrolle auch noch so mies.“


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DAS sagt die Deutsche Bahn

Doch wie ist die Regelung bei der Deutschen Bahn? Tatsächlich heißt es bei der Bahn wörtlich: „Wenn abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, haben Sie folgende Möglichkeit:

  1. Die Zugbindung ist aufgehoben und Sie können einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
  2. Die Fahrt kann bei nächster Gelegenheit oder auch zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
  3. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung.“

Heißt also: Thomas F. hat alles richtig gemacht, der DB-Kontrolleur kannte da wohl diese firmeneigene Kulanzregelung nicht. Bleibt zu hoffen, dass das schnell nachgeholt wird…