Kleinanzeigen und das Finanzamt – kaum ein Thema ist unter Privatverkäufern so gefürchtet und gleichzeitig so von Mythen umrankt. Der Mythos etwa, dass das Finanzamt auf Kleinanzeigen jetzt bei jedem Verkauf direkt Bescheid wüsste, hält sich hartnäckig. Manche denken, dass jeder Cent, den du über deine Kleinanzeigen-Verkäufe einnimmst, sofort steuerpflichtig ist und gemeldet werden muss. Besonders die Änderungen im Steuergesetz bereiten vielen Kleinanzeigen-Nutzern Bauchschmerzen. Das klingt auch alles irgendwie beängstigend, oder? Aber keine Sorge ganz so einfach ist es nicht.
Finanzamt überwacht Kleinanzeigen? Verunsicherung bei Nutzern
Du hast ein altes Fahrrad, das du nicht mehr brauchst, oder eine Couch, die einfach nicht in deine neue Wohnung passt? Dank Plattformen wie Kleinanzeigen kannst du deine Sachen schnell und unkompliziert verkaufen. Doch es kursieren auch immer wieder Gerüchte, dass das Finanzamt bei jeder Kleinanzeige direkt mitliest und sofort an deiner Tür klopft, um Steuern zu kassieren. Aber stimmt das wirklich? Spätestens seit Inkrafttreten des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) ist die Verunsicherung unter Kleinanzeigen-Nutzern groß.
Zwar zielt das neue Steuergesetz darauf ab, dass Plattformbetreiber wie Kleinanzeigen und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein wachsameres Auge auf größere Aktivitäten haben sollen, doch für den normalen Privatverkäufer ist das auf Kleinanzeigen oft weniger bedrohlich, als es scheint. Tatsächlich müssen nämlich erst einmal bestimmte Kriterien erfüllt werden, bevor die Finanzbehörden überhaupt aktiv werden. Schwellenwerte sind hier das Zauberwort! Wir sagen dir, worauf das Finanzamt auf Kleinanzeigen wirklich achtet und ab wann es für dich möglicherweise doch kritisch werden kann.
Kleinanzeigen und Finanzamt: Wann wird es steuerlich relevant?
Lass uns das Thema Kleinanzeigen und Finanzamt also mal entwirren. Grundsätzlich gilt: Wenn du auf Kleinanzeigen privat deine alten Sachen verkaufst, dann interessiert dies das Finanzamt in der Regel nicht. Ob es nun das Fahrrad ist, die ausrangierte Couch, Bücher, die du ausgelesen hast oder dein Smartphone, das durch ein neues ersetzt wurde – wenn du als Privatperson verkaufst, machst du das meist steuerfrei. Solche Verkäufe auf Kleinanzeigen fallen beim Fiskus unter die sogenannte „private Vermögensverwaltung“. Solange du nicht übertreibst, bleibt nach Steuergesetz noch alles im grünen Bereich.
+++ Kleinanzeigen-Account: So kannst du ihn erstellen oder löschen +++
Spannend wird es für die Finanzbehörden dann, wenn du regelmäßig auf Kleinanzeigen mit der steten Absicht unterwegs bist, Gewinne zu erzielen. Denn dann würdest du höchstwahrscheinlich nicht mehr nur als Privatverkäufer, sondern als gewerblicher Händler gelten. Und da solltest du aufpassen! Auf Kleinanzeigen den gewerblichen Händler von Privatverkäufern abzugrenzen ist nämlich streckenweise etwas verzwickt.
Kleinanzeigen: Hier schaut das Finanzamt genauer hin
Das Finanzamt schaut auf jeden Fall schon mal genauer hin, wenn jemand regelmäßig Waren auf Kleinanzeigen verkauft, die offensichtlich gezielt für den Weiterverkauf erworben wurden. Ein Beispiel: Du kaufst immer wieder Mal Sneakers im Ausverkauf und verkaufst sie anschließend über Kleinanzeigen weiter. Das könnte nach Steuergesetz als gewerblicher Handel gewertet werden. Hast du die Schuhe zu einem höheren Preis verkauft, als der den du für sie bezahlt hast? Dann liegt es schon ziemlich auf der Hand: Du hast die Schuhe wohl nicht für den eigenen Gebrauch erworben, sondern nur, um damit auf Kleinanzeigen Gewinn zu machen.
Ein anderes Beispiel wäre aber auch etwa der Verkauf von selbstgemachtem Schmuck, wie uns Pierre Du Bois, Pressesprecher von Kleinanzeigen, verrät. Wenn du regelmäßig Schmuck herstellst und ihn über Kleinanzeigen verkaufst, könnte das nämlich ebenfalls als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Hierbei geht es den Finanzbehörden nicht nur um die Häufigkeit der Verkäufe, sondern auch um die Frage, ob du den Schmuck speziell zur Gewinnerzielung produzierst.
Sobald das Finanzamt oder auch Kleinanzeigen diesen Eindruck hat, dass du mit deinen Verkäufen systematisch Einnahmen erzielen möchtest, könnten Steuern fällig werden. Unter Umständen müsste gar ein Gewerbe angemeldet werden und das Kleinanzeigen-Konto von privat auf gewerblich umgestellt werden. Das wiederum hat erhebliche Auswirkungen auf mögliche Gebühren und Einschränkungen, die je nach Kontotyp variieren. Mehr dazu hier >>> Kleinanzeigen Gebühren: Kosten, die dich überraschen könnten!
Kleinanzeigen: Privatverkäufer oder Gewerbe – wo ist die Grenze?
Die Grenze zwischen Privatverkäufer und gewerblichem Händler ist gerade auf Kleinanzeigen jedoch nicht immer ganz eindeutig. Du solltest dir aber merken: Erzielst du regelmäßig Gewinne oder kaufst Artikel gezielt zum Weiterverkauf? Dann handelst du höchstwahrscheinlich gewerblich und musst dies melden.
Im Einzelfall wird diese Abgrenzung von Kleinanzeigen auch selbst überprüft. Beispielsweise können Sammler, die auf Kleinanzeigen regelmäßig ähnliche Artikel in größerer Menge verkaufen, ins Visier geraten. Hier wird individuell entschieden, ob es sich um gewerbliches Handeln handelt oder nicht.
Kleinanzeigen: Für diese Nutzer kann es kritisch werden
Auch Dienstleistungen, die über Kleinanzeigen angeboten werden und dazu dienen, das Einkommen aufzubessern, können schnell in den Bereich des Gewerblichen übergehen. Ein Rentner, der regelmäßig Gartenpflege anbietet, könnte vom Fiskus zum Beispiel als gewerblich eingestuft werden, wenn er diese Dienstleistung offen für jedermann anbietet.
Wichtig: Jeder Nutzer trägt selbst die Verantwortung, zu prüfen, ob sein Handeln auf Kleinanzeigen gewerblich ist. Auch wenn du dich als Privatverkäufer siehst, könnten Plattformbetreiber oder das Finanzamt anders urteilen. „Wenn wir den Verdacht auf gewerbliche Tätigkeit haben, greifen wir ein“, warnt der Pressesprecher von Kleinanzeigen. Im Zweifel gilt: lieber rechtlichen Rat einholen!
Aber damit nicht genug! Bei Kleinanzeigen-Nutzern sorgte vor allem ein neu eingeführtes Steuergesetz für zusätzliche Verunsicherung. Plattformbetreiber wie Kleinanzeigen werden künftig schärfer von Finanzbehörden in die Pflicht genommen. Unter Nutzern machen sich Beunruhigung und Gerüchte breit.
Beunruhigung um Meldepflicht! Sind auf Kleinanzeigen jetzt Steuern fällig?
Seit 2023 gibt es nämlich eine Neuerung, die auch du kennen solltest! Ein neues Steuergesetz verpflichtet Plattformbetreiber wie Kleinanzeigen, ab bestimmten Schwellenwerten Nutzerdaten und Transaktionen automatisch an das Finanzamt zu melden. An dieser Stelle allerdings schon Mal eine Entwarnung: Dies betrifft längst nicht alle Verkäufe!
Trotzdem hat das Steuergesetz aus dem Bundesfinanzministerium viele Kleinanzeigen-Nutzer verunsichert. Das hat eine Umfrage der Plattformbetreiber gezeigt. Demnach habe im ersten Jahr bereits jeder fünfte Kleinanzeigen-Verkäufer seine Aktivitäten runtergefahren. Der Grund: Viele befürchten vom neuen Steuergesetz betroffen zu sein.
Kleinanzeigen-Mythos: Finanzamt überwacht jeden Verkauf
Doch Du Bois stellt im Namen von Kleinanzeigen klar: „Der Mythos, dass alle Verkäufer auf Kleinanzeigen dem Finanzamt gemeldet werden. Das ist absoluter Quatsch!“, betont er. „Für die allermeisten Nutzer hat sich durch das neue Gesetz nichts geändert.“
Das Ziel des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes ist vor allem, Schwarzhändler und gewerbliche Nutzer aufzudecken, die versuchen, ihre Einnahmen vor dem Fiskus zu verstecken. Private Verkäufer, die auf Kleinanzeigen gelegentlich gebrauchte Gegenstände verkaufen, müssen sich keine Sorgen machen. „Wir melden nur die Fälle, in denen wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Nämlich erst dann, wenn innerhalb des Meldezeitraums eines Jahres die Schwellenwerte überschritten werden. Alles andere geht das Finanzamt nichts an!“
Welche Daten meldet Kleinanzeigen dem Finanzamt?
Wer die Schwellenwerte überschritten hat , wird von Kleinanzeigen schließlich per Mail aufgefordert, persönliche Daten wie Name, Anschrift und Steuer-ID anzugeben. Diese werden dann an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Das BZSt wird dann erst einmal selbst die Daten überprüfen und auch nur gegebenenfalls an die örtlichen Finanzämter weitergeben.
Kleinanzeigen fordert Steuerdaten: Darum solltest du sie angeben
Erhältst du eine solche Aufforderung per Mail, solltest du die Daten zeitnah bereitstellen. Sonst drohen Sanktionen. Bis dahin werden Nutzer auf Kleinanzeigen für die Bezahloption „Sicher bezahlen“ gesperrt, offene Transaktionen werden möglicherweise einbehalten. Die Meldung einfach aussetzen klappt dabei auch nicht. Vielmehr kann Kleinanzeigen dich selbst für neue Accounts sperren. Mehr dazu hier: >>> Kleinanzeigen-Account: So kannst du ihn erstellen oder löschen.
Aber Achtung! Öffne nicht leichtfertig Mails, die den Anschein erwecken, sie stammen von Kleinanzeigen! Du musst aufpassen, dass du nicht auf Betrüger hereinfällst! Hier erfährst du, wie du potenzielle Fake-Mails im Namen von Kleinanzeigen entlarven kannst und worauf du achten solltest: >>> Kleinanzeigen: Fake-Käufer, Verkäufer oder Anfragen? So kannst du sie erkennen
Schwellenwerte: Wann meldet Kleinanzeigen Nutzer beim Finanzamt?
Die Schwellenwerte für Privatverkäufe sind vom Bundesfinanzministerium klar definiert: Mehr als 30 Transaktionen oder ein Umsatz von über 2.000 Euro pro Jahr. Sobald im Meldezeitraum eines Kalenderjahres einer dieser Schwellenwerte überschritten wird, müssen Plattformbetreiber wie Kleinanzeigen die entsprechenden Nutzerdaten an das Finanzamt übermitteln. Das bedeutet aber noch immer nicht, dass du auch automatisch Steuern zahlen musst!
Denn grundsätzlich gilt: Private Verkäufe gebrauchter Waren, wie Kleidung, Möbel oder Elektronik, bleiben steuerfrei. Zudem gibt es steuerliche Freigrenzen, die dir auch nochmal einen Puffer bieten. Solange du auf Kleinanzeigen also nur gelegentlich Dinge des täglichen Gebrauchs verkaufst, musst du dir keine Sorgen machen. Selbst wenn du die Schwellenwerte überschreitest. Damit die dem Finanzamt überhaupt automatisch gemeldet werden können, müssen die Transaktionen zudem auch erstmal irgendwo festgehalten sein.
Meldepflicht für Kleinanzeigen: Die Rolle von „Sicher bezahlen“
Die Wahrheit ist: Nur Verkäufe, die auf Kleinanzeigen über die „Sicher bezahlen“-Funktion abgewickelt werden, sind von dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz betroffen. Nur sie sind überhaupt relevant für eine mögliche Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Wenn du deine Artikel auf andere Weise verkaufst, dann erfährt das Finanzamt zumindest über die automatische Meldung gar nicht erst davon. Dass das Finanzamt alle Nutzerdaten und Verkäufe auf Kleinanzeigen überwacht, ist also tatsächlich nicht mehr als ein Gerücht, bestätigt auch nochmal der Kleinanzeigen-Pressesprecher.
Der Grund dafür liegt daran, dass Kleinanzeigen nur über „Sicher bezahlen“ die Transaktionsdaten erheben und entsprechend melden kann, wenn denn dann die Schwellenwerte überschritten werden, versichert Du Bois. Erfahre hier mehr über die Bezahloptionen auf Kleinanzeigen: >>> Kleinanzeigen Bezahlen: Diese Methoden gibt es und darauf solltest du unbedingt achten
Für die überwiegende Mehrheit der Nutzer bedeutet also das: Sie können weiterhin unbesorgt auf Kleinanzeigen verkaufen, ohne dass das Finanzamt anklopft. „Es gibt für sie keinen Grund, verunsichert zu sein, denn sie haben nichts zu befürchten – keine Steuern und in der Regel auch keinen Anruf vom Finanzamt“, beruhigt auch Paul Heimann, der CEO von Kleinanzeigen.
Kleinanzeigen: Was du versteuern musst!
Und selbst wenn du auf Kleinanzeigen die Schwellenwerte über die Bezahlfunktion „Sicher bezahlen“ überschreitest, oder dein Privatverkauf aus anderen Gründen steuerpflichtig ist, müssen sowieso nur die Gewinne versteuert werden – und das auch nur zu deinem individuellen Steuersatz. Für viele Privatverkäufer bleibt es daher bei einer geringen oder sogar gar keiner Steuerlast. Denn beim Verkauf gebrauchter Artikel ist ein Gewinn selten, da diese meist im Einkauf teurer waren. Auch wenn du gelegentlich etwas mehr verkaufst, gibt es also keinen Grund zur Panik.
Das neue Steuergesetz betrifft vor allem diejenigen, die intensiv handeln und höhere Umsätze erzielen. Es ist also vielmehr eine Kontrollmaßnahme, um gewerblichen Handel auf Kleinanzeigen besser erfassen zu können und auch Schwarzhändler zu entlarven.
Das war jetzt harter Tobak und dein Kopf raucht? Hier gibt es zur Auflockerung echt schräge und verrückten Kleinanzeigen für zwischendurch: >>> Kleinanzeigen: Die skurrilsten Angebote aller Zeiten.