Das Wintersemester steht in den Startlöchern und bevor es an den Hochschulen für dich richtig losgeht, kannst du dir noch 1.000 Euro Studienstarthilfe abholen. Sie geht zurück auf die Bafög-Reform der Ampel und soll finanziell schwache Studierende unter die Arme greifen. Du musst allerdings schnell sein!
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Wir beantworten dir hier die wichtigsten drei Fragen zur Starthilfe vom Staat!
Ab wann kann ich die Studienstarthilfe beantragen?
Los geht’s ab dem 2. September. Allerdings musst du dich etwas beeilen! Der Antrag ist nur bis zum Ende des Monats möglich, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt. Klingt kompliziert, so ist es einfacher zu verstehen: Dein Studium startet am 1. Oktober, dann hast du Zeit bis zum 30. November, um den Antrag zu stellen. Danach gibt es nichts mehr.
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die 1.000 Euro zu bekommen?
Anspruch auf die Studienstarthilfe vom Staat haben alle, die bislang EINE dieser Sozialleistungen bezogen haben:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewebergesetz
- Kinderzuschlag (zusätzlich zum Kindergeld und selbst oder die Eltern)
- Wohngeld (selbst oder als Haushaltsmitglied)
Zudem können auch junge Menschen einen Antrag stellen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind und deren Eltern keine Maßnahmenbeiträge leisten müssen.
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Wo stelle ich den Antrag?
Es gibt auf der Internetseite bafoeg-digital.de/studienstarthilfe einen Online-Antrag. Dort kann man sowohl Bafög beantragen, als auch die neue Studienstarthilfe. Zudem werden auf der Seite weitere Fragen zur neuen Leistung beantwortet.