Urlaub auf Mallorca zu machen, scheint für viele Menschen zu bedeuten, sich ordentlich daneben benehmen zu können. Saufen bis zum Umfallen, sich direkt vor die Wohnhäuser der Einheimischen übergeben oder bis in die Puppen laute Musik hören, sind nur ein paar Beispiele der Aktionen, die manche im Urlaub auf Mallorca bringen.
Zwei deutsche Urlauber haben es Anfang September in ihrem Urlaub auf Mallorca so dermaßen übertrieben, dass die Polizei anrücken musste. Was den beiden jungen Männern vorgeworfen wird, lässt einen nur den Kopf schütteln.
Urlaub auf Mallorca: Haben hier zwei Deutsche gewütet?
Zwei deutsche Pärchen waren im Hotel Leblon, einem Zwei-Sterne-Hotel am Balerneario 1 in Arenal zu Gast. Bereits direkt nach dem Check-in sollen die deutschen Urlauber negativ aufgefallen sein. Wie die „Mallorca Zeitung“ berichtet, hätten sich bereits zu diesem Zeitpunkt andere Hotelgäste über die zwei Paare beschwert.
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Später sollen Reinigungskräfte eine zerstörte Matratze im Hotelzimmer der besagten Gästen gefunden haben. Doch das soll es noch lange nicht gewesen sein! Die beiden um die 20-jährigen Männer sollen nach Aussagen des Hotels dann zu zwei Feuerlöscher gegriffen und diese im dritten Stockwerk geleert haben. Das hatte zur Folge, dass der Schaum vom dritten Stock bis in die zwei darunterliegenden Stockwerke durchgedrungen sein soll. Doch der finale Akt sollte noch kommen!
Denn als wäre das alles nicht schon genug gewesen, sollen die beiden deutschen Urlauber noch einen draufgesetzt haben. Aussagen zufolge hätten die zwei jungen Männer weiteres Mobiliar im Hotel kaputt gemacht und zum Schluss in den Aufzug der Hotelanlage gekotet.
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Der Hotelbesitzer rief die Policía Nacional, welche die deutschen Urlauber befragte. Diese wiesen alle Vorwürfe zurück, wurden aber dennoch in Gewahrsam genommen. Denn die spanischen Polizisten sowie zwei deutsche Polizisten, die dabei gewesen sein sollen, glaubten den beiden Männern nicht.
Am Montag (2. September) kamen die jungen Männer vor das Untersuchungsgericht und wurden gegen eine Zahlung in Höhe von 500 Euro wieder freigelassen. Die 500 Euro hatte der Besitzer des Hotels zuvor als Schadensbetrag genannt.