Tausende Menschen hatten sich auf das Mega-Event in der Veltins Arena gefreut. Im August dieses Jahres sollten die Motoren beim „Monster Jam“ auf Schalke heulen. Doch die Monstertruck-Show wurde ersatzlos gestrichen.
Wer sich ein Ticket für die Veranstaltung in der Veltins-Arena besorgt hatte, sollte sein Eintrittsgeld eigentlich zurückerhalten. Doch auch zwei Monate nach der Absage sitzen viele Betroffene noch immer auf den Kosten – manche sogar auf vierstelligen Beträgen! Eine „Sauerei“, bezeichnet einer von ihnen die Vorgänge im Gespräch mit DER WESTEN (hier mehr lesen >>>). Unsere Redaktion hat sich mit der Verbraucherzentrale NRW über den Fall ausgetauscht – deren Einschätzung gibt wenig Anlass für Hoffnung.
Veltins-Arena: Geld für Mega-Event futsch?
Über 215 Mitglieder zählt mittlerweile (Stand 9. September) eine Facebook-Gruppe von Betroffenen des Ticket-Ärgers. Hier ist die Wut groß über die bislang nicht zurückgezahlten Eintrittspreise. Viele befürchten, dass der Veranstalter (PK Events GmbH) Insolvenz angemeldet haben könnte. Nachfragen von DER WESTEN blieben von „PK Events“ lange unbeantwortet. Mehr als zwei Wochen später äußerte sich ein Sprecher des Unternehmens und widersprach den Gerüchten um eine Insolvenz des Unternehmens vehement. Was er zu den Verzögerungen bei der Rückerstattung sagte, kannst du hier nachlesen >>>
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Im grundsätzlichen Fall einer Unternehmensinsolvenz stehen die Betroffenen nach Angaben des Verbraucherschutzes NRW vor einem Problem. Denn die Forderungen können nach Einschätzung der Experten nur an den Veranstalter und nicht etwa an den Ticketverkäufer (in diesem Fall: „Ticketmaster“) gestellt werden. „Ticketmaster ist lediglich der Vermittler, nicht der Vertragspartner“, erklärt eine Verbraucherrechts-Expertin.
Insolvenz? Verbraucherschutz macht wenig Hoffnung
Sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, bleibt Betroffenen nichts anderes übrig, als sich an den Insolvenzverwalter zu wenden. Dieser kläre dann, ob für Gläubiger noch etwas zu holen ist. „Nach unseren Erfahrungen liegt die Befriedigungsquote häufig nur im niedrigen einstelligen Prozentbereich“, macht der Verbraucherschutz NRW wenig Hoffnung im Falle einer Insolvenz.
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Es gibt aber womöglich in solchen Fällen noch einen Weg, an das Geld für die Eintrittskarten zurückzukommen, rät die Verbraucherrechts-Expertin: „Verbraucher:innen, die mit Kreditkarte oder Bezahlanbietern (wie z.B. Paypal) gezahlt haben, können versuchen, ihr Geld über das Cash-back-Verfahren oder den Käuferschutz zurückzubekommen.“