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A42 Richtung Dortmund: Kinder werfen Steine von Brücke – und richten dramatische Schäden an

Es kann tödlich enden und passiert immer wieder. Nun haben erneut Kinder Steine auf die A42 bei Dortmund geworfen – mit dramatischen Folgen.

Dortmund: Unfall wegen Steinwurf
© IMAGO/Steinsiek.ch

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„Messer, Gabel, Schere, Licht sind für kleine Kinder nichts“, diesen Kinderreim bekommen viele von Kindesbeinen an eingetrichtert. Und das zu Recht, denn schließlich handelt es sich bei unsachgemäßem Gebrauch um gefährliche Gegenstände. Doch die Liste der Unfallursachen ist damit noch lange nicht erschöpft.

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Auch Steine können großen Schaden anrichten, wie jetzt wieder ein Fall auf der A42 in Dortmund gezeigt hat. Dort warfen mehrere Kinder Steine auf die Fahrbahn und richteten großen Schaden an. Jetzt ermittelt sogar die Polizei.

Dortmund: 3 Kinder werfen Steine auf die Autobahn – Polizei ermittelt

„Achtung, auf der A42 werfen Personen Gegenstände auf die Fahrbahn!“ So oder so ähnlich werden Fahrer meist im Verkehrs-Funk gewarnt, wenn unbekannte Personen Steine von Brücken auf die Fahrbahn werfen und damit den Verkehr erheblich gefährden. Doch für mehrere Autofahrer aus Dortmund kam diese Warnung zu spät.

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So teilte die Polizei Bochum mit, dass drei Kinder im Alter von 7 und 8 Jahren verdächtigt werden, am vergangenen Dienstag (22. Oktober 2024) mehrere Steine von einer Fußgängerbrücke auf die A 42 bei Dortmund geworfen zu haben. Dadurch wurden mehrere Fahrzeuge beschädigt. Ein Pkw musste aufgrund der Beschädigungen sogar abgeschleppt werden.

Ein betroffener Verkehrsteilnehmer konnte nicht nur die Polizei verständigen, sondern auch die Kinder auf der Brücke aufgreifen und festhalten. Die drei Täter wurden nach den polizeilichen Folgemaßnahmen ihren Eltern übergeben.

Gefährlicher Eingriff in den Verkehr: Haftstrafe bis zu 5 Jahren

Die Polizei hat nun die Ermittlungen aufgenommen. Hinweise werden jederzeit unter der Telefonnummer (0234 – 909 – 5206) entgegengenommen.

Übrigens: Eine solche Tat ist nicht nur gefährlich für alle Beteiligten, sondern kann auch strafrechtlich verfolgt werden. So ist ein solches Verhalten nach § 315b StGB als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr geahndet. Es drohen nicht nur Geldstrafen, ebenso Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.


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Bleibt zu hoffen, dass sich ein solcher Unfall nicht wiederholt und dass die Kinder vor allem gelernt haben, dass man so etwas nie tun sollte! Es kann nicht nur gefährlich sein, nein, es kann auch tödlich enden.