Wer im Supermarkt oder beim Discounter einkauft, muss sich an bestimmte Regeln halten. Doch nicht immer ist den Kunden von Kaufland, Rewe & Co. bewusst, dass sie sich mit bestimmten Dingen strafbar machen können.
+++ Kaufland, Rewe & Co.: Preis-Schock zu Weihnachten droht – der Grund ist dramatisch +++
Damit ist nicht nur das Verbot gemeint, bei Kaufland, Rewe & Co. Obst zu probieren, sondern ein ganz anderes. Gerade die Kunden, die in den verschiedenen Supermärkten und Discountern nur wenig einkaufen wollen, sind davon betroffen.
Kaufland, Rewe & Co.: Damit könntest du dich strafbar machen!
Mittlerweile ist vielen klar, dass es (trotz der bunten Verlockung) verboten ist, Obst oder Gemüse im Laden zu probieren – zumindest so lange die Ware noch nicht gekauft wurde. Doch die Liste der Regeln geht noch weiter. So ist es auch verboten, die Verpackung zu öffnen. Warum? Solche Lebensmittelverpackung dürfen nicht mehr verkauft werden.
+++ Kaufland-Chef verrät endlich, was Kunden bislang nicht erahnen konnten +++
Apropos Einkaufen. Viele nutzen ihr Kleingeld, um bei Kaufland, Rewe & Co. den Betrag auf den Cent genau der Kassiererin oder dem Kassierer zu geben. Doch auch hier gibt es Grenzen! Pro Einkauf dürfen nämlich nicht mehr als 50 Münzen angenommen werden.
Obacht! Diesen Einkaufshelfer solltest du nicht (!) benutzen
Doch bevor es an die Kasse geht, spielt das Kleingeld noch bei einem anderen Gegenstand eine Rolle. Die Rede ist vom Einkaufswagen. Denn wenn das nötige Kleingeld für einen solch rollenden Einkaufshelfer fehlt, greifen viele zur Tasche oder gar zum Rucksack. Aber Obacht! Das ist verboten. Denn die (ungekaufte) Ware in die eigene Tasche zu stecken, kann als Straftat geahndet werden.
Warum das? Nun, die Mitarbeiter von Kaufland, Rewe & Co. können so nicht erkennen, ob man die Ware bezahlen will oder ob man versucht, die Lebensmittel zu klauen. Doch es gibt auch Regeln für die Kassierer: Sie dürfen nämlich nicht ohne weiteres die Taschen kontrollieren.
Diese Artikel könnten dich auch interessieren:
Bei begründetem Verdacht auf Diebstahl dürfe das Personal Beschuldigte nur bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, erklärte die Deutsche Presse-Agentur.