Die Weihnachtsmärkte in NRW stehen nach dem Messer-Anschlag von Solingen im Sommer dieses Jahres unter besonderer Beobachtung. Als Konsequenz auf die steigende Anzahl von Messer-Angriffe im öffentlichen Raum ist das Waffengesetz zum 31. Oktober angepasst worden.
Seitdem dürfen auf öffentlichen Veranstaltungen keine Messer mehr mitgeführt werden. Dazu zählen auch die Weihnachtsmärkte in NRW. Dennoch werden auf dem Weihnachtsmarkt Essen Messer verkauft. Im Netz herrscht Verwirrung über die beiden Stände. Auch der Veranstalter hat nach eigenen Angaben bereits Nachfragen bekommen und hat jetzt erstmal die Reißleine gezogen.
Weihnachtsmarkt Essen: Messer-Verkauf trotz Waffen-Verbot
Der Anblick zentimeterlanger Klingen bei den Ständen „Messer scharf“ und „Stahlwaren aus Solingen“ auf dem Weihnachtsmarkt Essen sorgt dieser Tage für verwunderte Blicke. Viele Besucher fragen sich, ob der Verkauf von Messern nach der Verschärfung des Waffengesetzes in Bezug auf Messer im öffentlichen Raum überhaupt erlaubt ist.
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Tatsächlich heißt es unter Paragraf 42:
„Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.“
Waffengesetz (WaffG)
Doch es gibt auch Ausnahmen. So ist „das gewerbliche Ausstellen von Messern auf Messen, Märkten und Ausstellungen“ weiterhin erlaubt. Auch wenn die Polizei bei möglichen anlasslosen Kontrollen ein Messer entdeckt, droht mit dem Verweis auf den gerade erfolgten Kauf keine Strafe, stellt ein Sprecher der Polizei Essen auf Nachfrage von DER WESTEN klar. Denn das Befördern eines Messers von A nach B dann erlaubt, wenn es „nicht zugriffsbereit“ ist.
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Veranstalter zieht die Reißleine
„Essen Marketing“ sah vor dem Weihnachtsmarkt Essen zunächst keinen Grund, den beiden langjährigen Standbetreibern eine Absage zu erteilen. Schließlich sei der Essener Weihnachtsmarkt mitten in der Innenstadt. „Rundherum sind Geschäfte, wo sich jeder ein Messer kaufen kann“, erklärte eine Sprecherin des Veranstalters im Gespräch mit DER WESTEN. Doch nach mehreren Nachfragen, ob „das eigentlich so richtig ist“, hat der Veranstalter am Montag die Reißleine gezogen.
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So blieb der Stand am Montag zunächst dicht, bis das Innenministerium in dem konkreten Fall eine Freigabe erteilt, so ein EMG-Sprecher gegenüber DER WESTEN. Er betont, dass es nie Probleme mit dem Betreiber gab, die Menschen aber nach den Vorkommnissen der letzten Monate verunsichert seien.
Sollte der Verkauf von Messern tatsächlich nicht erlaubt sein, stehe der Veranstalter vor einem rechtlichen Problem. Denn die Verträge mit dem Betreiber sind schon seit langem unterzeichnet – und zwar für die gesamte Dauer des Essener Weihnachtsmarkts. Sollte die Bude geschlossen bleiben müssen, stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Kosten für den entgangenen Gewinn?