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Duisburger müssen ihre Wohnungen sofort verlassen – dann beginnt der Horror

Drama in Duisburg! Plötzlich mussten acht Mietparteien ihre Wohnungen räumen. Dann nahm der Horror seinen Lauf.

© IMAGO/Funke Foto Services

Hier wird der Weiße Riese gesprengt

Was mehrere Duisburger Hausbewohner momentan erleben, gleicht einer echten Tortur. Innerhalb von einer halben Stunde mussten sie plötzlich ihre Sachen packen und ihre Wohnungen verlassen. Bis heute durften sie nicht mehr zurückkehren…

Es war der 18. Oktober 2024 als die Familie T. (Name ist der Redaktion bekannt) ihre Wohnung in der Düsseldorfer Straße in Duisburg sofort räumen musste. Schnell das Nötigste zusammenpacken, das war gerade eben noch drin. Seitdem durfte die dreiköpfige Familie ihre Wohnung nicht mehr betreten – Einsturzgefahr! Der Eigentümer des Nachbargrundstückes hat im Zuge eines Bauvorhabens einen erheblichen Schaden an dem Gebäude herbeigeführt.

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Familie aus Duisburg ist am Ende

Das beschädigte Gebäude, in welchem die Familie T. bis zum besagten Tag wohnte, wird von dem Immobilienkonzern LEG vermietet. „Wir haben einen Anruf von unserer Nachbarin erhalten, die unter Tränen gesagt hat, dass wir alle das Haus räumen müssen, weil wir danach nicht mehr hereinkommen“, berichtet A. (Name ist der Redaktion bekannt) gegenüber DER WESTEN. Der 27-Jährige ist mit seiner Frau, seinem einjährigen Kind und zwei Katzen einer von acht Mietparteien, die bis zur Räumung in dem einsturzgefährdeten Gebäude wohnten.

„Am Anfang hieß es, in vier bis fünf Tagen sei alles geregelt. Wir werden so lange in Ferienunterkünfte in Duisburg untergebracht. Jetzt sind vier Wochen herum und die LEG sagt, dass sie dafür nicht verantwortlich seien und dass wir uns an die Stadt wenden sollen“, klagt A. Doch die Stadt kann der Familie und den übrigen Mietern laut A. im Moment nur Asylunterkünfte anbieten. Eine „Zumutung“, wie der 27-Jährige sagt.

Mieter fühlen sich von der LEG „im Stich gelassen“

Auf Nachfrage bei der Stadt heißt es, man habe nur gegenüber obdachlosen Personen eine Unterbringungspflicht. Eine Obdachlosigkeit würde hier aber nicht vorliegen, argumentiert die Stadt. „Unabhängig davon kann den Mieterinnen und Mietern bei drohender Obdachlosigkeit eine kostenpflichtige Unterbringung in Notunterkünften in Form einer Wohnung oder Ferienwohnung angeboten werden. Allen Hilfesuchenden wurde durch die Fachstelle für Wohnungsnotfälle eine Unterstützung bei der Wohnungssuche angeboten und erläutert. Stand gestern (14. November, Anm. d. Red.) wurde dieses Angebot von den Mieterinnen und Mietern nicht angenommen, weil der Wunsch nach Rückkehr in die bisherige Wohnung im Vordergrund steht.“

A. und seine Familie müssen weiterhin in der Ferienunterkunft bleiben, die bis vor kurzem noch von der LEG bezahlt wurde. Doch jetzt weigert sich der Konzern, die Unterkunft weiter zu finanzieren. Ein Dilemma, denn auch der Besitzer der Unterkunft muss seine Kosten decken, bot Familie T. aber zunächst noch eine Vergünstigung an. Doch das ist keine Dauerlösung. Schon bald müssen sie den vollen Preis zahlen – mehr als doppelt so viel wie ihre eigentliche Miete betragen würde. Und wann sie ihre Wohnung wieder beziehen können, steht in den Sternen. „Die Ferienwohnung können wir uns nicht leisten“, so A. Der Familienvater fühlt sich von der LEG im Stich gelassen. „Es kann ja sein, dass die LEG juristisch im Recht ist, weil sie den Schaden nicht verursacht hat. Aber für eine Firma die Millionen umsetzt, acht Mieter unterzubringen und die gesellschaftliche Verantwortung zu tragen, ist glaube ich nicht zu viel verlangt.“

Das sagt die LEG

Gegenüber unserer Redaktion versichert die LEG: „Wir bedauern den Vorfall und die unseren Mietern entstandenen Unannehmlichkeiten und tun unsererseits alles dafür, hier weiterhin schnelle pragmatische Lösungen im Sinne aller Beteiligten, insbesondere unserer Kunden, zu finden und umzusetzen. […]. Gleichzeitig bitten wir alle auch um Verständnis dafür, dass diese Situation ein absoluter Einzelfall ist, den wir bislang in dieser Form noch nicht erlebt haben. Daher ist die Situation auch für uns herausfordernd, denn wir sind auch selbst Geschädigter – und erhalten bislang keine Unterstützung und Lösungsvorschläge von Seiten des Schadenverursachers.“


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Wann das Haus in der Düsseldorfer Straße wieder bezogen werden kann, ist laut der LEG unklar. Laut eigenen Aussagen schaue sich das Unternehmen derzeit nach möglichen Ersatzwohnungen in seinem Bestand um und prüft parallel unter anderem, wie die LEG NRW Mieter-Stiftung die betroffenen Mieter zusätzlich unterstützen könnte. Für Familie T. ist das nur ein schwacher Trost. Sie wissen derzeit nicht, wo sie in nächster Zeit unterkommen.