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Hunde-Halter wissen nichts von dieser Regel – für sie könnte es richtig teuer werden

Viele Hunde-Halter wissen überhaupt nichts von dieser zusätzlichen Regel, aber wenn man erwischt wird, droht ein sehr hohes Bußgeld.

© imago/Winfried Rothermel

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Als Hundebesitzer muss man so einige Regeln einhalten. Der geliebte Hund muss in gewissen Gebieten angeleint oder im Auto gut gesichert werden, sonst droht eine hohe Geldstrafe. Aber viele Hundebesitzer vergessen eine besondere Regel, was dazu führen kann, dass es plötzlich richtig teuer wird.

Als neuer Hundebesitzer gibt es eine Sache, die man auf gar keinen Fall vergessen sollte. Wegen der Hundesteuern muss man den Vierbeiner nämlich dringend bei der entsprechenden Gemeinde anmelden. Sobald man sich einen neuen Hund angeschafft hat, gilt eine Frist von zwei bis vier Wochen, um diesen offiziell zu melden.

Hunde-Halter müssen die Größe des Tieres beachten

Sobald man seinen treuen Begleiter bei der Gemeinde angemeldet hat, erhält man einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Die Hundemarke muss der Vierbeiner immer tragen, wenn er außerhalb des Hauses ist. Dies sollte man auch besser beachten, denn wenn man seinen Hund nicht anmeldet, kann das sehr schnell teuer werden. Der Verstoß gegen das Hundesteuergesetz gilt sogar als Ordnungswidrigkeit.

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Neben der Hundesteuer gibt es jedoch noch eine Sache, die man beachten sollte, wenn man seinen Hund anmeldet. Bei bestimmten Tieren reicht es nämlich nicht, diese nur bei der entsprechenden Gemeinde zu melden. Man muss diese zusätzlich auch noch beim Ordnungsamt anmelden.

So müssen unter anderem Hunde ab einer bestimmten Körpergröße oder Gewicht zusätzlich auch beim Ordnungsamt gemeldet werden. Das betrifft Tiere, die mindestens eine Schulterhöhe von 40 Zentimetern haben oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen. Man sollte auch beachten, dass dies auch für Welpen gilt, die zwar bisher nicht ausgewachsen sind, aber wo es absehbar ist, dass sie diese Größe erreichen werden. Wenn man das Tier zu spät oder gar nicht anmeldet, droht ein hohes Bußgeld.

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Listenhunde: Haltung nur in Ausnahmen erlaubt

Auch besteht bei speziellen Hunden eine Meldepflicht beim Ordnungsamt. Gewisse Hunderassen werden nämlich wegen ihres Aggressionspotenzials als gefährlich eingestuft. Es gibt sogar sogenannte „Listenhunde“, deren Haltung nur in Ausnahmen zum Beispiel durch ein Tierheim genehmigt werden darf. Welche Hunderassen dies betrifft, hängt jedoch vom entsprechenden Bundesland ab. Es gibt sogar Bundesländer, in denen die Haltung von Listenhunden erlaubt ist.


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Wenn man seinen Hund anmeldet, sollte man besser überprüfen, ob man diesen wegen seiner Größe oder Rasse nicht auch noch beim Ordnungsamt anmelden muss. Man sollte dies besser beachten, denn ansonsten droht ein hohes Bußgeld und es kann sehr schnell richtig teuer werden.