Seit der Ankündigung, dass Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage beantragt hat und angesichts der Neuwahlen 2025 trudeln täglich neue Nachrichten über den Bundestag ein. Der Wahlkampf ist in vollem Gange.
Daher hätte auch niemand mehr mit diesen Nachrichten gerechnet: Die Fraktionen der ehemaligen Ampel-Koalition haben eine Einigung getroffen. Es geht um die geplante Steuerentlastung und die Erhöhung des Kindergeldes!
Kindergeld: Das wurde jetzt beschlossen
Die ehemaligen Partner der Ampel-Koalition – SPD, FDP und Grüne – haben sich auf eine steuerliche Entlastung und eine Erhöhung des Kindergeldes geeinigt, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Laut „Merkur“ soll der Gesetzentwurf, in dem der Abbau der kalten Progression bei der Einkommenssteuer sowie die Erhöhung des Kindergeldes enthalten sind, noch vor den Neuwahlen in Kraft treten. Dem Gesetz müsse allerdings noch von dem Bundesrat zugestimmt werden.
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Ziel des Gesetzes soll sein, eine schleichende Steuererhöhung zu verhindern und damit den negativen Effekt der Inflation auf die Einkommenssteuer auszugleichen. Zusätzlich zur Erhöhung des Kindergeldes soll der Grundfreibetrag angehoben werden – um ganze 312 Euro! Damit würde der Grundfreibetrag ab 2025 auf insgesamt 12.096 Euro steigen. Und auch 2026 soll es eine erneute Erhöhung geben.
Mehr Kindergeld ab 2025
Derzeit ist geplant, dass das Kindergeld ab 2025 um fünf Euro auf 255 Euro steigen soll. Auch Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen soll um fünf Euro auf insgesamt 25 Euro im Monat steigen. Der Kinderfreibetrag soll sich sogar um 60 Euro auf 6.672 Euro erhöhen. Im Jahr 2026 sollen erneute Anpassungen auf Familien mit Kindern zukommen.
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Die Anpassung des Gesetzes, das noch aus Ampel-Zeiten stammt, sei von der FDP vorgeschlagen worden. Sven-Christian Kindler, der Haushälter der Grünen kritisierte: „Hier dominiert Parteitaktik statt ökonomischer Verantwortung.“
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Christoph Meyer, der FDP-Fraktionsvize erklärte: „Im Bundesrat müssen sich jetzt Union und SPD zum Entlastungspaket bekennen oder der arbeitenden Bevölkerung ins Gesicht sagen, dass die Länder sich die Entlastung nicht leisten wollen“. Ob das Gesetz letztendlich eine Chance hat, bleibt abzuwarten.