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Bußgeld-Hammer ab Januar: Neue Mülltonnen-Regel kann bei Verstoß saftige Strafen nach sich ziehen

Ab Januar sollte man aufpassen, denn eine neue Mülltonnen-Regel tritt in Kraft. Wer gegen diese verstößt, muss ein hohes Bußgeld zahlen.

© imago/Westend61

Mülltonne voll: So können Mieter Abfall trotzdem entsorgen

Während der Corona-Pandemie sind die Menschen viel zu Hause und verursachen dadurch deutlich mehr Hausmüll. Immer wieder kommt es deshalb vor, dass Mülltonnen lange vor dem Abholtermin bereits voll sind. Was Mieter bei überfüllten Tonnen tun können, sehen Sie im Video!

Ab Januar sollte man besser darauf achten, dass man den Müll richtig trennt, denn dank einer neuen Regel kann es sonst richtig teuer werden. Bei einem Verstoß gegen diese neue Mülltonnen-Regel kann ein sehr hohes Bußgeld fällig werden.

Bereits ab dem ersten Januar des neuen Jahres gilt diese neue Mülltonnen-Regel. Diese verbietet Verbrauchern, Textilien in den schwarzen Tonnen zu werfen, sonst droht ein Bußgeld. In Zukunft sollte man Textilien, also alte Kleidung, Handtücher, Bettlaken oder Lederwaren, stattdessen in Altkleidercontainern entsorgen.

Bußgeld von 5.000 Euro bei Wiederholungstaten

Diese neue Regel soll den Recyclingprozess vereinfachen, wie „echo24.de“ berichtet. Die Höhe des Bußgelds bei einem Verstoß hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Bei Erstverstößen liegt die Strafe jedoch zwischen zehn und 50 Euro. Bei Wiederholungstaten wird es aber richtig teuer und man kann mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.

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Aber nicht nur Textilien sind von dieser neuen Mülltonnen-Regel betroffen. Es gibt nämlich auch eine Änderung, was den Biomüll betrifft, die jedoch erst ab dem 1. Mai in Kraft trifft. Zukünftig dürfen die Biotonnen nur noch maximal 1,0 Prozent Fremdstoffe enthalten.

Wenn in der Mülltonne zu viele Fremdstoffe sind, dann wird die entsprechende Tonne markiert und nicht entleert, wie „echo24.de“ berichtet. Bei Wiederholungstaten muss man jedoch auch mit einem entsprechenden Bußgeld für die falsche Mülltrennung rechnen.

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Mülltonne wird bei falscher Trennung und Überfüllung nicht abgeholt

Auch wenn vielleicht nicht sofort ein Bußgeld anfällt, müssen die Besitzer der Mülltonnen bei einer falschen Entsorgung damit rechnen, dass die Mülltonne schlicht ergreifend stehen gelassen wird. Dies kann auch passieren, wenn die Mülltonne extrem überfüllt ist.


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In der Regel wird auf die Mülltonne, die nicht entleert wurde, ein entsprechender Hinweis mit einer Begründung geklebt. Die Besitzer der Tonnen müssen den Müll in diesem Fall richtig trennen, damit dieser abgeholt wird. Wenn man die Mülltonne jedoch einfach stehen lässt, dann droht ebenfalls ein Bußgeld, also sollte man auf die richtige Mülltrennung achten.