Ein tragisches Unglück erschütterte NRW im November 2020. Damals stürze eine sechs Tonnen schwere Betonplatte von einer Lärmschutzwand auf die A3 und traf das Auto einer 66-jährigen Frau. In dem entscheidenden Moment konnte sie nichts mehr tun – sie starb noch am Unfallort.
Der Fall sorgte nicht nur wegen des dramatischen Unfalls für Entsetzen, sondern auch aufgrund der Vermutung, dass bei der Befestigung der Lärmschutzwand schwerwiegende Fehler gemacht wurden. Mehr als zwei Jahre nach dem Unglück nimmt der Fall nun eine neue Wendung.
A3 in NRW: Wendepunkt im Strafverfahren
Nach intensiven Ermittlungen gerieten insgesamt 15 Personen ins Visier der Staatsanwaltschaft. Sie beschuldigte sieben Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen NRW, zwei Prüfingenieure und sechs Bauarbeiter, die bei der Installation der Lärmschutzwand beteiligt waren. Der Vorwurf: Sie hätten von der genehmigten Konstruktion abgewichen oder Fehler nicht behoben, die letztlich zu dem tödlichen Unfall führten.
Die Firmen, die für die Befestigung der Betonelemente verantwortlich waren, wurden bereits mehrfach durchsucht (>>> wir berichteten). Doch trotz der intensiven Ermittlungen und der dramatischen Folgen kam es nun zu einer überraschenden Wendung im Strafverfahren.
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Nach mehr als zwei Jahren der Ermittlungen wurde das Verfahren im Fall des tragischen Betonwand-Unglücks jetzt vorläufig eingestellt. Das Landgericht Köln entschied, dass die beiden verbleibenden Angeklagten, ein Oberbauleiter und ein Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßenbau, jeweils eine hohe Geldauflage zahlen müssen, um das Verfahren abzuschließen.
So wurde der Oberbauleiter laut einer Pressemitteilung der Stadt Köln mit einer Geldauflage von 90.000 € belegt, der Mitarbeiter muss 60.000 € zahlen. Die Staatsanwaltschaft regte dies an, da sie nach weitgehender Beweisaufnahme nicht nachweisen konnte, dass die Angeklagten von der gefährlichen Situation wussten.
A3 in NRW: Anklage wegen Totschlags fallen gelassen
Dadurch wurde der schwere Vorwurf des vorsätzlichen Tötungsdelikts gegen den Oberbauleiter fallen gelassen. Auch die Mutter und Schwester der verstorbenen Frau stimmten dieser Entscheidung zu.
Bereits zuvor war das Verfahren gegen einen weiteren Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßenbau nach Zahlung einer Geldauflage von 30.000 € vorläufig eingestellt worden. Trotz dieser Wendung bleibt die Frage nach der Verantwortung für den tödlichen Unfall auf der A3 offen.
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Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren endgültig eingestellt wird und wie sich die juristische Aufarbeitung dieses tragischen Unfalls weiterentwickeln wird. Doch eines ist sicher: Das Unglück wird den Hinterbliebenen der verstorbenen Frau sowie der Öffentlichkeit noch lange im Gedächtnis bleiben.