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Ruhrgebiet: Ärztin geblitzt – Bußgeld trotz Einsatz! Grund ist „absurd“

Eine Ärztin aus dem Ruhrgebiet eilt zu einem Notfall und wird geblitzt. Jetzt soll sie ein Bußgeld zahlen – weil sie nicht schnell genug war…

© IMAGO / HMB Media/Oliver Mueller

Parkscheibe: Wer das einstellt, zahlt 40 Euro Strafe

Die richtige Nutzung der Parkscheibe ist einfach, doch entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.

Was für ein irrer Bußgeld-Fall aus dem Ruhrgebiet. Es geht um einen akuten Notfall in Witten. Eine Patientin mit Bronchial-Karzinom litt unter starker Atemnot. Palliativ-Mediziner Matthias Thöns schickte eine Mitarbeiterin, die sich auf schnellsten Wege zu der Patientin begab.

Das Problem: Auf dem Weg zum Einsatzort im Ruhrgebiet ist die Kollegin in einer 30er-Zone geblitzt worden. Matthias Thöns legte Einspruch ein, in dem er sich auf den rechtfertigenden Notstand beruft – doch die wird mit einer absurden Begründung abgeschmettert, wie das ARD-Satiremagazin „Extra 3“ berichtet.

Ruhrgebiet: Geblitzt! Ärztin soll trotz Einsatz blechen

Eigentlich sollte der Fall juristisch klar sein. Laut Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf darf medizinisches Personal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, um Patienten in Not erste Hilfe zu leisten. Somit sollte das Bußgeld eigentlich obsolet sein. Sollte man denken. Doch der Ennepe-Ruhr-Kreis sieht das anders.

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Der Behörde war die Geschwindigkeitsüberschreitung von gemessenen 8 km/h offensichtlich nicht hoch (!) genug. Denn nach Ansicht der Beamten hätte die erhöhte Geschwindigkeit der Fahrerin nicht zu einem messbaren Zeitgewinn geführt. Deshalb bleibt der Ennepe-Ruhr-Kreis hart und fordert weiterhin 30 Euro Bußgeld.

Ruhrgebiet-Arzt: „Macht mich sprachlos“

Matthias Thöns traute beim Anblick dieser Begründung seinen Augen kaum. „Ich glaube, der Kreis wollte mir mitteilen, dass wir hätten schneller zu schnell fahren sollen“, interpretiert der Palliativ-Mediziner. „Aber wir müssen ja auch darauf aufpassen, dass wir andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Das ist ja logisch“, findet Thöns.


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Die Geschwindigkeitsüberschreitung von 8 km/h hätte beispielsweise ausreichen können, um eine Ampel zu überfahren, bevor sie auf Rot schaltet. Um die Höhe des Bußgelds (30 Euro) geht es dem Arzt nicht, sondern ums Prinzip: „Wie lange soll denn ein Mensch Erstickungsnot aushalten“, fragt sich Matthias Thöns und gibt selbst die Antwort: „Da reichen doch Sekunden.“

Der Ennepe-Ruhr-Kreis sieht das anders. Auf Nachfrage der ARD heißt es: „Nach aktuellen Stand sind keinerlei Gründe ersichtlich, warum das Verwarngeld nicht gezahlt werden müsste.“ Der Mediziner aus Witten kann es nicht glauben: „Das ist absurd. Das macht mich sprachlos.“