Die CDU/CSU mit ihrem Kanzlerkandidaten Friedrich Merz hat dieses Thema bereits auf der Agenda: Sie wollen bei Bürgergeld-Empfängern, die sich komplett verweigern, Arbeit anzunehmen, härter durchgreifen. Zudem sprechen sich viele Politiker besagter Partei für eine Arbeitspflicht aus (hier mehr dazu). Und jetzt gibt es gerade von der Stadt Essen einen Vorstoß in Sachen Bürgergeld, der sich gewaschen hat.
Die Stadt Essen will einem Medienbericht zufolge als erste deutsche Großstadt Empfänger von Bürgergeld zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten und eine jährliche Gesundheitsprüfung einführen.
Essen mit heftigem Bürgergeld-Vorstoß
Zu dem Bürgergeld-Vorstoß der Stadt Essen heißt es: „Solange Leistungsempfänger erwerbsfähig sind und im regulären Arbeitsmarkt (noch) keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen können (oder wollen), können, nein müssen diese trotzdem etwas leisten“, zitierte die „Bild“-Zeitung am Samstag (18. Januar) aus dem Konzept, das auch dem nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium vorliegt. „Für das Gemeinwohl.“
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Das Bürgergeld stehe für eine „falsche Haltung eines bedingungslosen Einkommens“, heißt es laut Bericht in dem Konzept weiter. Die Leistung mache es „zu vielen Menschen viel zu leicht, sich dafür zu entscheiden, mit der Zahlung einer monatlichen Grundsicherung zufrieden zu sein“. Nach Angaben der „Bild“ stammt die Kritik von Essens Stadtdirektor Peter Renzel (CDU), der den Plan erarbeitet hat.
Jährliche Gesundheitsprüfung geplant
Und das war noch nicht alles: Um festzustellen, wer arbeitsfähig ist, sollen nach den Plänen einmal jährlich alle Leistungsempfänger unter 65 Jahren auf Erwerbsfähigkeit durch den öffentlichen Gesundheitsdienst überprüft werden.
„Arbeit und Beschäftigung müssen wieder in den Mittelpunkt gestellt werden“, zitierte die Zeitung die Essener Stadtsprecherin Silke Lenz. „Wer eine Leistung bekommt und drei Stunden am Tag arbeiten kann, soll dazu verpflichtet werden, eine vom Jobcenter zugewiesene gemeinnützige Arbeitsgelegenheit anzunehmen.“
Das soll auch für Asylbewerber gelten: „Erwerbsfähige Flüchtlinge (…) müssen grundsätzlich verpflichtet werden, einer Tätigkeit nachzugehen, möglichst verbunden mit einem Sprachkurs“, heißt es in dem Papier.
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Empfänger sollen mehr in die Pflicht genommen werden
Das NRW-Arbeitsministerium äußerte sich wohlwollend zu den Plänen. Minister Karl-Josef Laumann (CDU) begrüße ausdrücklich Reformvorschläge, die den Leistungsbezug verbindlicher und fordernder machten, sagte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Ministerium trete dafür ein, den Bezug von Grundsicherungsleistungen an die Mitwirkungsbereitschaft der Leistungsempfänger zu knüpfen.
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„Das heißt: Wer erkennbar nicht an der Beseitigung der eigenen Hilfebedürftigkeit mitwirkt – und darunter würde dann auch die Ablehnung zumutbarer Arbeit fallen -, bekommt überhaupt keine Leistungen mehr“, sagte der Sprecher. Das sogenannte Sanktionen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 erlaube eine solche Regelung ausdrücklich. Das 2023 eingeführte Bürgergeld habe „mit der deutlichen Abschwächung der ‚fordernden‘ Elemente der Grundsicherung dazu geführt, dass die Arbeitsvermittler in den Jobcentern zu wenig Mittel in der Hand haben, von den Leistungsbeziehern Eigenbemühungen einzufordern“.
(mit epd)