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Bußgeld: Ex-Olympia-Teilnehmerin will im Wald joggen – sie soll 500 Euro dafür zahlen!

Eine ehemalige Olympia-Teilnehmerin möchte im Wald joggen und soll dafür 500 Euro zahlen. Der Grund sorgt für Kopfschütteln!

Einer Ex-Olympia-Teilnehmerin droht ein Bußgeld für das Joggen im Wald (Symbolfoto).
© imago images/Westend61

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Joggen ist für viele eine willkommene Abwechslung zum stressigen Alltag. Beim Joggen können sie abschalten, auf andere Gedanken kommen und sich ordentlich auspowern. Das Beste: Die Bewegung tut dem Körper gut und es macht richtig Spaß – zumindest wenn man kein Bußgeld zahlen muss.

Genau das passierte einer Ex-Olympia-Teilnehmerin, die plötzlich 500 Euro für das Joggen im Wald zahlen soll.

Bußgeld fürs Joggen: Profi-Sportlerin soll zahlen

Von dem Bußgeld betroffen ist nach Angaben der „Bild“ Carolin Hingst, die als Profi-Sportlerin zweimal bei den Olympischen Spielen teilnahm. Sie arbeitet mittlerweile als Fitness-Coach und joggt mit Teilnehmern ihrer Kurse an Wochenenden durch den Ober-Olmer Wald bei Mainz.

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Jetzt verlangt der Staat dafür allerdings eine „Nutzungsgebühr“. Dabei hatte sie zuletzt eine unbefristete Erlaubnis für das gemeinsame Joggen im Wald. Im Mai letzten Jahres wurde der „Gestattungsvertrag“ dann allerdings plötzlich und ohne Vorwarnung gekündigt. Jetzt soll sie zahlen.

Teurer Spaß: So begründet das Forstamt seine Entscheidung

Nach Angaben der „Bild“ begründet das Forstamt Rheinhessen seine Entscheidung mit den steigenden Kosten für Wege, Schilder und Parkplätze. Zusätzlich sollen durch den Klimawandel Gebühren für die „gewinnorientierte Nutzung des Waldes“ anfallen.


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Deshalb hat das Forstamt zehn Prozent der Bruttoeinnahmen aus den Kursen ab 2025 gefordert. Das wollte Carolin Hingst so allerdings nicht hinnehmen. „Das ist ein absolut utopischer Betrag. Das wäre existenziell“, erklärt sie der „Bild“. Doch wie geht das Ganze weiter?

Bußgeld fürs Joggen: Sportlerin kämpft für sich und andere

Mittlerweile solle das Forstamt „nur noch“ eine Pauschale von 500 Euro pro Jahr von der Sportlerin verlangen. Doch auch das findet sie so inakzeptabel. „Ich kämpfe für mich und alle anderen Freiberufler, die mit immer mehr Bürokratie und Gebühren konfrontiert sind“, sagt sie.


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Rechtens ist die Forderung offenbar schon. Laut Paragraf 22 des Landeswaldgesetzes sind solche Gebühren erlaubt. Die Höhe des Betrags liege dabei im Ermessen des Forstamts. Ob die Sportlerin der Bußgeld-Forderung nachkommt, bleibt nun allerdings abzuwarten.