Vorsicht mit der Schere – sonst wird es teuer! Noch sind wir im Winter, und der heimische Garten ist in Essen alles andere als wirklich wieder nutzbar. Doch langsam, ganz langsam streckt der Frühling seine Fühler aus. Und dann gilt es, seinen Garten und seine Hecken auf Vordermann zu bringen. Klar, optisch muss das Ganze ja auch was taugen.
Wer aber zu lange wartet, muss richtig blechen. Wer in Essen lebt, muss ein Verbot beachten, das ab dem 1. März in Kraft tritt. Im Klartext: Wer sein Gehölz trimmen und Hecken schneiden will, darf das nur noch bis zum 28. Februar. Danach greift die bundesweit gesetzliche Schonzeit. Und die gilt bis zum 30. September – auch in Essen!
Essen: Verbot ab 1. März
In dieser Zeit dürfen Heckenscheren und anderes Werkzeug nicht mehr zum Einsatz kommen. Dieses Verbot gilt für das Abschneiden, Beseitigen und auf den Stock setzen von Bäumen, die außerhalb des Waldes oder sogenannten gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. Neben Hecken sind auch noch Gebüsche und andere Gehölze betroffen. Das schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor.
Durch das Verbot sollen vor allem brütende Vögel, Insekten und andere Tiere, die in Gehölzen und Bäumen Unterschlupf finden, geschützt werden. Deshalb gelten die strengen Bestimmungen nicht nur auf Flächen in der freien Natur, sondern auch für Gärten oder beispielsweise auch für Grünflächen am Haus.
Mehr News:
Bußgeld bis zu 12.500 Euro droht
Laut Unterer Naturschutzbehörde sind schonende Form- und Pflegeschnitte von diesem Verbot ausgenommen. Die sollten aber sehr behutsam durchgeführt werden. In bestimmten Fällen ist auf Antrag eine Befreiung von dem Verbot möglich. Generell gilt aber: Wer das Gesetz missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis 12.500 Euro geahndet werden kann. Also, jetzt schon schnell ran an die Hecke!