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Karneval in NRW: Bis zu 10.000 Euro Strafe – diese Accessoires sind an Rosenmontag verboten

Jecken aufgepasst! An Rosenmontag kontrolliert die Polizei aus NRW die Narren – wer mit diesem Accessoire erwischt wird, muss zahlen.

Jecken in NRW aufgepasst! Wer dieses Accessoires an Rosenmontag dabei hat, könnte hart bestraft werden.
© IMAGO/NurPhoto

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In diesem Video erfahrt ihr, welche Kostüme zu Karneval im Jahr 2025 die beliebtesten sind!

Ob in Köln, Essen, Duisburg oder anderswo in NRW: Der Karneval ist in vollem Gange! Klar, dass viele Jecken seit Weiberfastnacht (27. Februar) die fünfte Jahreszeit ausgiebig feiern. Dazu gehört nicht nur der Besuch in der Kneipe, sondern auch die Planung der Kostüme.

Ob Pirat, Clown oder Superheld – einige Verkleidungen haben mittlerweile Kultstatus erreicht. Aber wie jedes Jahr gibt es auch frische Trends, die von den neuesten Blockbustern und Serien inspiriert sind. Aber Vorsicht, liebe Jecken! Wer am Rosenmontag mit diesem Accessoire unterwegs ist, muss ein saftiges Bußgeld zahlen.

Karneval in NRW: Waffen und Messer sind verboten

Obwohl das Schönste am Karneval ist, dass der Fantasie der Narren scheinbar keine Grenzen gesetzt sind, gibt es dennoch einige Kostüme, die sogar streng verboten sind. Hierzu zählen vor allem Dienstuniformen von Polizei, Feuerwehr und Co.

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Wer dann noch eine Waffe mit sich führt, die einer echten zum Verwechseln ähnlich sieht, für den kann das jecke Treiben teuer werden. Denn das Mitführen so genannter „Anscheinswaffen“ ist nach § 42a des Waffengesetzes verboten, wie aus dem geltenden Regelwerk der Bußgeldkataloge hervorgeht.

Stichproben in Münster: Polizei kontrolliert Jecken

Das bedeutet, dass auch das Mitführen von Messern in jeglicher Form verboten ist, wie die Polizei Münster jetzt ausdrücklich betont. Die Ordnungshüter in NRW warnen aber nicht nur, sie werden die Narren am Rosenmontag auch stichprobenartig kontrollieren. Dabei werden sowohl uniformierte als auch zivile Einsatzkräfte vor Ort sein.

„Dort, wo wir es für angebracht halten, werden wir von dieser neuen Rechtsgrundlage auch Gebrauch machen“, verdeutlicht Polizeisprecher Jan Schabacker. „Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten werden wir ausschöpfen.“ Wer dennoch ein Messer oder eine Waffe mit sich führt, muss mit einer Anzeige rechnen. Aber nicht nur das – auch ein saftiges Bußgeld von bis zu 10.000 Euro kann auf den Karnevalisten zukommen.


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Also: Attrappen und Waffen besser zu Hause lassen – das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern hält auch die Hände frei, um am Rosenmontag die Süßigkeiten und Geschenke von den Wagen zu fangen.