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Verkehr: Andere Autofahrer beleidigen? Das könnte teuer werden

Im Straßenverkehr kann es schon mal ziemlich rau zu gehen. Dennoch sollten Autofahrer immer die Contenance wahren.

© imago/Westend61

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Mit welchen Strafen du bei Auto-Kennzeichen rechnen musst, erfährst du im Video.

Da überlegt man sich doch zweimal, die Nerven im Straßenverkehr zu behalten! Wer kennt es nicht: In der Stadt oder auf der Autobahn geht es einem nicht schnell genug. Hier und da kann es dann auch noch zusätzlich passieren, dass man vor lauter Frust die eine oder andere Beleidigung von sich gibt.

Das sollten sich Autofahrer aber immer gut überlegen. Denn ein schnell dahingesagtes „Blödmann“ oder „blöde Kuh“ kann dann doch ganz schnell ganz schön teuer werden. Vor allem, wenn man jemanden direkt im Straßenverkehr beleidigt. Doch was kostet so eine schnell ausgesprochene Beleidigung im schlimmsten Fall?


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Beleidigungen im Verkehr sind teuer

Ein dünnes Nervenkostüm kann Autofahrer schnell mal zwingen, tief in die Tasche greifen zu müssen. Beleidigt man Beamte im Straßenverkehr, ist eine Anzeige garantiert. Beleidigt ein Autofahrer einen anderen, muss das erst einmal zur Anzeige gebracht und nachgewiesen werden. Ohne Zeugen ist das oftmals aber ziemlich schwer. Dennoch gibt es Beispiele, die zeigen, dass ein einfaches „blöde Kuh“ echt teuer werden kann.


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Denn wird man wegen einer Beleidigung im Straßenverkehr verurteilt, handelt es sich um eine Straftat. Hier gibt es allerdings keinen festgelegten Bußgeld-Katalog. Die jeweils verhängte Strafe vom Gericht berechnet sich aus Tagessätzen, die sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen richtet. Sprich: Je mehr ein Verurteilter letztendlich verdient, desto höher fällt auch die Strafe aus. In der Regel werden zwischen 20 und 30 Tagessätze angesetzt.

Hier müssen Autofahren viel blechen

Was bedeutet das nun aber in konkreten Zahlen? Der „ADAC“ hat da ein paar Beispiele genannt. So kostet das Wort „Drecksvieh“ einen verurteilten Straßenpöbler 700 Euro. „Sie haben den totalen Knall“ wurde mit 1.000 Euro bestraft. Auch Pöbler, die „Verbrecherin“, „blöde Kuh“ und „Drecksau“ riefen, wurden mit 1.000 Euro zur Kasse gebeten.



Doch nicht nur verbale Beleidigungen können Geldstrafen nach sich ziehen. So sollte sich jeder Autofahrer zweimal überlegen, ob er den Mittelfinger zeigt. Denn einen Berliner kostete das Zeigen des Stinkefingers kürzlich 1.800 Euro. Auch schriftliche oder bildliche Beleidigungen sind schnell teuer und können verurteilt werden.

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