Mit der Bundestagswahl 2025 erlebte die Wagenknecht-Partei BSW eine derbe Klatsche. Mit einem hauchdünnen Ergebnis von 4,972 Prozent fällt das Bündnis unter die berüchtigte Fünf-Prozent-Hürde und verpasst den Einzug in den nächsten Bundestag.
Doch die gleichnamige Parteichefin will sich das offenbar nicht gefallen lassen. Sahra Wagenknecht machte klar, dass sie für eine Neuwahl vor das Bundesverfassungsgericht zieht.
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Wagenknecht-Partei BSW will Neuwahlen
Das Bündnis Sahra Wagenknecht zieht nach dem verpassten Einzug in den Bundestag vor das Bundesverfassungsgericht, um eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen. Partei-Chefin Wagenknecht sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am Dienstag (11. März): „Einige tausend BSW-Stimmen sind offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden.“ Der Respekt vor den Wählern gebiete es, „mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren“.
Offenbar kam es in einigen Wahlbezirken zu Verwechslungen. Stimmen für das BSW gingen fälschlicherweise an die rechtskonservative Kleinpartei Bündnis Deutschland. In Berlin kam das BSW auf mehr als fünf Prozent, durch eine Nachzählung steigerte sich ihr Ergebnis von gerundeten 6,6 auf 6,7 Prozent.
Amtliches Endergebnis am Freitag
Das amtliche Endergebnis soll bereits am kommenden Freitag vom Bundeswahlausschuss bekannt gegeben werden. Danach könnte dagegen Einspruch erhoben und nötigenfalls geklagt werden.
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Vertreten wird das BSW unter anderem vom Staatsrechtler Christoph Degenhart. Er sagte der „FAZ“: „Der äußerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich. Andernfalls drohen Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens.“ (mit dpa.)