Plötzlich ist die Partei von Sahra Wagenknecht noch ein Stück näher herangerückt an den Bundestag. Am Freitag (14. März) verkündete die Bundeswahlleiterin das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl. Demnach kamen insgesamt 7.425 gültige Zweitstimme dazu – mehr als die Hälfte davon entfielen auf das Bündnis Sahra Wagenknecht.
Konkret verzeichnet das BSW ein Plus von 4.277 Zweitstimmen und steigert somit den Prozentanteil von 4,973 auf 4,981 Prozent. Es war also ein noch knapperes Rennen – und aus Sicht von Wagenknecht und ihren Getreuen ist es noch nicht gelaufen!
Wagenknecht-Partei BSW wollte sofortige Neuauszählung erzwingen
Am Donnerstag und Freitag scheiterte das BSW allerdings mit Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht sowie beim Bundesverwaltungsgericht. In beiden Fällen wollte die Wagenknecht-Partei eine sofortige bundesweite Neuauszählung erzwingen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag gegen die Bundeswahlleiterin Ruth Brand ab, weil es sich nicht zuständig sieht.
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Mit dem Antrag wollte das BSW noch vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlleiterin eine Neuauszählung erreichen. Aus Sicht des Gerichts ist die Wahlprüfung allerdings Sache des Bundestages. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung ist vor dem Bundesverfassungsgericht möglich. Ob Fehler bei der Auszählung gemacht wurden, könne nur vom Verfassungsgericht überprüft werden.
Am Donnerstagabend hatte eben dieses Verfassungsgericht in Karlsruhe bereits Eilanträge des BSW sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten zur Neuauszählung der Stimmen abgelehnt. Das Verfassungsgericht erklärte, dass Rechtsschutz in Bezug auf eine Wahl vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur begrenzt möglich sei. Demnach hielt das BSW eine festgelegte Verfahrensreihenfolge nicht ein.
Das BSW hatte sein Vorgehen mit „zahlreichen Unregelmäßigkeiten“ begründet, sieht die Chance auf weitere nachträgliche Ergebniskorrekturen in Wahlkreisen mit Auffälligkeiten.
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Auch mehr Stimmen für CDU, SPD und AfD
Nicht nur beim BSW ergaben sich minimale Veränderungen bei der absoluten Zahl der gültigen Zweitstimmen. Bei der CDU kamen beispielsweise 1.674 Stimmen dazu, bei der SPD 840 und bei der AfD 1.632. Dagegen wurden der FDP 121 Stimmen abgezogen. An der Sitzverteilung im 21. Deutschen Bundestag änderte sich nichts mehr.